Kritisches zur Toleranz

Der Jurist Heinrich Schmitz fragt im Magazin The European, wie tolerant eine Gesellschaft tatsächlich sein muss.

Nach der Themenwoche zur Toleranz der ARD stellt er fest: "Toleranz gilt als Grundsatz einer offenen Gesellschaft, doch wenn Letztere friedlich funktionieren will, ist strikte Toleranz ebenso fehl am Platz wie Intoleranz."

Für ihn ist die Diskussion darüber müßig, denn was in der Gesellschaft möglich ist und was nicht, sei in den Gesetzes des Staates geregelt. Und der Begriff Toleranz taucht darin (außer in technischen Zusammenhängen) nicht auf.

Schmitz schreibt: "Die Gesetze, durch die die Freiheit eingeschränkt wird, bedürfen einer verfassungsmäßig haltbaren Begründung. Die Behauptung, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, ist als freie Meinungsäußerung genauso geschützt wie die Behauptung des Gegenteils. Auch die Behauptung, der Islam sei gar keine Religion, sondern eine faschistische Weltanschauung, ist als Meinung rechtlich nicht zu beanstanden. Meinungen kennen vor dem Gesetz kein Richtig oder Falsch.
Daraus kann aber weder der Schluss gezogen werden, man könne jede Meinung auch öffentlich äußern, noch der, jede Meinung sei von anderen kritiklos zu tolerieren. Es besteht auch keineswegs ein Rechtsanspruch darauf, dass die persönliche Meinung eines Journalisten von 'seiner' Zeitung abgedruckt werden muss oder gar, dass der Leserbrief eines 'Wahnmachenden' veröffentlicht werden muss."