Arme reiche Kirche

Thomas Pany stellt bei Telepolis einen Zusammenhang her zwischen der jüngst veröffentlichten Bilanz des Erzbistums Köln und der Kirchensteuer-Forderung der Kirche gegen einen Franzosen.

Dabei bezieht sich der Autor auf die Stellungnahme des HVD zu diesem Fall und zitiert Frieder Otto Wolf mit seinem Hinweis, dass der Kirchensteuereinzug durch den Staat verfassungswidrig sei. Im Zusammenhang mit dem Fall des nach Berlin  gezogenen Franzosen bezeichnet Wolf die Vorgehensweise des Berliner Erzbistums als "scheußlich", "weil sich hier zeige, dass es der Kirche nicht um die religiöse Haltung der Person gehe, sondern um deren Geld. Der Fall zeige zudem, 'dass das Erzbistum auch über Ländergrenzen hinweg die Konfession von Zugezogenen zu ermitteln versucht'."

In der WELT hingegen verteidigt Wolfgang Büscher die Pracht und den Reichtum der Kirche. Denn wenn man der Kirche die Mittel beschränken würde, "bedeutete dies eine öde Welt".

Die Städte, so Büscher, "wären graue Barackenstädte ohne äußere Erhöhung, ohne seelische Erhebung."