Sterbehilfedebatte

In Würde leben – in Würde sterben

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Katarina Barley und Stephan Ackermann
Katarina Barley und Stephan Ackermann

TRIER. (hpd) Die SPD-Bundestagsabgeordnete Katarina Barley diskutierte mit dem Trierer Bischof Stephan Ackermann über den ärztlich assistierten Suizid. Insbesondere die Positionierung von Katarina Barley wäre eine gute Gesprächsgrundlage für tiefer gehende Betrachtungen gewesen. Trotz kontroverser Standpunkte verlief die Diskussion jedoch weitgehend oberflächlich.

Zunächst klärte Katarina Barley über die verschiedenen Formen der Sterbehilfe und die aktuelle juristische Situation auf. Sie betonte, dass der assistierte Suizid deutlich von der Tötung auf Verlangen abzugrenzen sei. Letztere sei schließlich ein Straftatbestand, der nicht zur Diskussion stehe. 

Zwar wurden die Sterbehilfeformen von Katarina Barley korrekt kategorisiert. Dennoch sprach sie – wie auch später Stephan Ackermann – bei ihrer Begriffsklärung von „aktiver“ und „passiver“ Sterbehilfe. Bereits 2006 wies der Nationale Ethikrat in einer Stellungnahme auf die Missverständlichkeit dieser Terminologie hin, welche zugunsten präziserer Begriffe aufgegeben werden solle.

Als Unterstützerin des Gesetzentwurfs von Peter Hintze und Carola Reimann forderte Barley Rechtssicherheit für die behandelnden Ärzte und lehnte die strafrechtliche Kriminalisierung des ärztlich assistierten Suizids ab. „Ich finde, dass die Ärzte eine Sicherheit brauchen, ob sie etwas dürfen oder nicht“, erklärte sie. Handlungsbedarf bestehe daher insbesondere bei der standesrechtlichen Regelung bestimmter Landesärztekammern, welche die Suizidassistenz untersagen.

Grundsätzlich plädierte Katarina Barley für ein selbstbestimmtes Sterben. „Die Frage, ob ein Leben würdevoll ist, kann für mich nur ein einziger beurteilen, und das ist der Mensch selbst. Der Mensch in seiner eigenen Situation“, meinte Barley und erklärte, „dass niemand sich an dessen Stelle setzen kann und darf.“ 

Stephan Ackermann nahm in seinen Redebeiträgen eine dezidiert theologische Position ein. Da es sich bei der Sterbehilfe um ein existenzielles und komplexes Thema handele, verbiete sich „eine plakative Schlachtordnung“. Über das eigene Leben könne der Mensch zwar verfügen. Allerdings sei es ein besonderes Geschenk Gottes, das Ehrfurcht vor der eigenen Würde abverlange. Was dies nun konkret für den einzelnen – insbesondere nicht-religiösen – Menschen am Lebensende bedeuten könnte, blieb auch im weiteren Verlauf der Diskussion ungeklärt. 

Gemeinsam mit Katarina Barley sprach sich der Trierer Bischof gegen jede geschäftsmäßige Sterbehilfe aus. Ein weiterer Konsens unter den Diskutanten bezog sich auf die palliativmedizinische Versorgung sowie das Hospizwesen. Diese müssten dringend ausgebaut und gestärkt werden.

Stephan Ackermann warnte zudem vor einem Dammbruch. Sterbehilfe dürfe keine Dienstleistung sein, die regelmäßig angeboten wird. „Da ziehe ich eine Grenze, weil das irgendwie eine gewisse Form von Normalität bekommt“, erklärte er. 

Die Diskussionsveranstaltung unter dem Titel „Klartext: In Würde leben – in Würde Sterben“ war Teil einer Themenwoche, in der sich Katarina Barley intensiv mit der Sterbehilfe befasste. Barley lenkte die Diskussion immer wieder auf wichtige Aspekte der aktuell geführten Debatte. Diese konnten aber nicht weiter ausgeführt werden. Wichtige Bezüge auf empirische Daten sowie auf die Erfahrungen aus anderen Ländern fehlten in der Diskussion leider gänzlich.

Interessanter Klärungsbedarf bestand diesbezüglich auch bei den streitbaren Positionen des von Barley unterstützten Gesetzesentwurfs. Warum werden dort etwa Personen, die zwar noch nicht final erkrankt, aber multimorbide sind, prinzipiell ausgeschlossen? Wie könnten die Potenziale einer organisierten und transparenten Freitodhilfe für die professionelle Suizidversuchsprophylaxe genutzt werden? Inwiefern Sterbehilfe also auch Lebenshilfe sein kann, wurde an diesem Abend jedoch nur oberflächlich thematisiert.