Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Stellungnahme von Strafrechtlern begrüßt

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Im Rahmen der Kampagne "Mein Ende gehört mir! Für das Recht auf Letzte Hilfe" wurde die Botschaft auch durchs Berliner Regierungsviertel gefahren.
Sterbehilfe-Cars vor dem Bundeskanzleramt

BERLIN. (hpd) Die am 15. April veröffentlichte "Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer zur geplanten Ausweitung der Strafbarkeit der Sterbehilfe" wird von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ausdrücklich begrüßt.

"Die Resolution ist mutig und klar", sagte dazu die DGHS-Präsidentin Elke Baezner. Die eindeutige Stellungnahme gegen jegliche Verschärfung des Strafrechts bei der Suizidhilfe und für eine einheitliche liberale Berufspolitik der Ärzte müsste von der Bundespolitik zur Kenntnis genommen werden.

Bei einer von der DGHS ausgerichteten Podiumsdiskussion am kommenden Dienstag werde noch ausreichend Gelegenheit sein, mit einigen der Unterzeichner über die Begründungen zu dieser Argumentation direkt zu sprechen.

Elke Baezner betonte, dass es bei einem selbstbestimmten Lebensende keine Gegensätze zwischen Hospizversorgung, ausreichender Schmerzmittelversorgung und einem ggf. gewünschten assistierten Suizid geben sollte, sondern die volle Wahlfreiheit zwischen sämtlichen Optionen.

Die DGHS stellte noch einmal ihre Position klar:
Sie setzt sich für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende ein. Der sterbewillige Patient muss die Wahlfreiheit für alle zulässigen Formen der Sterbehilfe einschließlich des eigenverantwortlichen Suizids mit Unterstützung anderer behalten.

Sterbewillige müssen neutral, objektiv und ergebnisoffen über Alternativen beraten werden können. Ein entsprechendes Beratungsangebot trägt dazu bei, Ängste in Bezug auf Sterben und Tod abzubauen und Suizide zu verhindern. Alle Betroffenen, insbesondere Sterbewillige und Sterbehelfer, brauchen mehr Rechtssicherheit. Um Missbräuchen zu wehren, sind Sorgfaltskriterien und entsprechende Kontrollen unabdingbar.

Eine Verschärfung der Gesetzeslage im Strafrecht lehnt die DGHS jedoch ab. Sterbehilfe darf nicht durch berufsrechtliche Verbote erschwert werden und die fachliche Fortbildung (medizinisch wie psychosozial) für die Betreuung sterbender und sterbewilliger Menschen muss verbessert werden.

Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz müssen die Verwendung geeigneter Wirkstoffe für eine Suizidbeihilfe ermöglichen. Zudem müssen Palliativ- und Hospizversorgung ausgebaut werden und für jeden unabhängig von Person, Status und finanziellen Möglichkeiten verfügbar sein.

 


Der Wortlaut der Juristen-Resolution mit den Namen der mehr als 140 Unterzeichner steht auch beim hpd als PDF-Datei zur Verfügung.

Pressemitteilung der DGHS