Reförmchen im kirchlichen Arbeitsrecht

Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Das vermelden heute mehrere (kirchliche) Nachrichtenseiten.

So schreibt kath.net: "Am Dienstag haben die katholischen Bischöfe eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts vorgelegt. Reformen gibt es insbesondere im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen und Angestellten, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben."

"Damit seien die Anforderungen an die Mitarbeiter im kirchlichen Dienst den 'vielfältigen Veränderungen in der Rechtsprechung, Gesetzgebung und Gesellschaft angepasst worden', heißt es in der Mitteilung" ergänzt katholisch.de.

Diese Reform darf als kleines Entgegenkommen gelten, dass die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) der kritischen Öffentlichkeit gegenüber eingeht. Denn seit Jahren steht das kirchliche Arbeitsrecht in der Kritik, weil Arbeitnehmern Grundrechte verweigert werden und der Arbeitgeber Kirche massiv in das Privatleben seiner Mitarbeiter eingreift.

Jüngst erst hatte Verdi-Chef Bsirske ein Streikrecht für die 1,3 Millionen Mitarbeiter der Kirchen in Deutschland gefordert. "Der Dritte Weg sei keine akzeptable Alternative" musste selbst domradio.de eingestehen.