Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

Heft 1/2016 der HLHS erschienen

BERLIN. (hpd) Das am 6. November vergangenen Jahres verabschiedete “Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung” steht im Mittelpunkt des aktuellen Heftes “Humanes Leben Humanes Sterben” (HLHS). Bereits im Editorial weist Elke Baezner darauf hin, dass eine moralische Bewertung des Suizides einem säkularen Staat nicht zustehen würde.

“In einem säkularen Staat wie dem unseren ist die religiöse und weltanschauliche Neutralität im Grundgesetz verankert. Eine moralische Verurteilung des Suizides steht ihm nicht zu” schreibt die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Elke Baezner auf der dritten Seite des aktuellen Heftes. Das allerdings hielt die Bundestagsabgeordneten nicht davon ab, das genannte Gesetz zu verabschieden. Für Baezner ist das ein “Rückfall in einen längst überholt geglaubten staatlichen Paternalismus”.

Trotzdem zeigt sie sich vorsichtig optimistisch und erklärt, zwar einen “Schlacht”, aber nicht den “Krieg” verloren zu haben, “denn das Recht auf die Umstände und den Zeitpunkt unseres eigenen Todes […] lassen sich auf Dauer” auch die Deutschen nicht nehmen. “Strafandrohung” heißt es weiter, “schaffen kein Vertrauen im Arzt-Patienten-Verhältnis und verhindern keinen einzigen Verzweiflungs-Suizid, im Gegenteil!”

Auch DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. h c. Dieter Birnbacher sieht in seinem Artikel eher das halbvolle Glas. Er schreibt: “Die lange verdrängten Themen ‘letzte Lebensphase’ und ‘Sterbehilfe’ sind nach der Debatte über das Patientenverfügungsgesetz erneut zum Brennpunkt der medialen und politischen Aufmerksamkeit geworden.” In dem - in voller Länge beim hpd bereits publizierten Artikel – fragt der Autor, weshalb es dem Gesetzgeber so vordringlich erschien, “der mehr herbeigeredeten als bestehenden Bedrohung von schwer und unheilbar Kranken durch die in Deutschland bestehende Regelung der Hilfe zur Selbsttötung mit der scharfen Waffe des Strafrechts zu wehren, ohne dass – allen Beteuerungen zum Trotz – dabei doch letztlich die im traditionellen christlichen Denken verankerte moralische Verurteilung der Selbsttötung eine Rolle spielte.”

Als gäbe es keinerlei Gegengutachten, keine Aufforderung der führenden Staatsrechtler, das Gesetz nicht zu beschließen und als würden nicht alle Studien gegen das Gesetz sprechen; die Bundestagsabgeordneten haben sich von den christlichen Kirchen überreden lassen, den gesunden Menschenverstand außer Acht zu lassen und längst überlebte, christliche Moralvorstellungen zu einem Gesetz zu machen. Prof. Birnbacher schreibt dazu: “Aber selbst noch dann, wenn man Gründe zu haben meint, die Selbsttötung und die Hilfe dazu moralisch zu verurteilen, wäre das – zumindest in einem liberalen Staat – kein hinreichender Grund, sie auch strafrechtlich zu verbieten, solange von der ‘unmoralischen’ Praxis keine nennenswerten Gefährdungen auf Dritte ausgehen.” Doch wie gesagt: das ist ein sachliches Argument und daher für die von uns gewählten Bundestagsabgeordneten irrelevant – wie auch der Mehrheitswille der Bevölkerung.

Mit den juristischen Folgen des Gesetzes setzt sich Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz in einem dreiseitigen Artikel auseinander. Hier kommt er zu dem Schluss, dass “die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung […] ihre Interessen durch das Gesetz verletzt” sieht. Der Autor geht sogar so weit, dem Gesetzgeber zu attestieren, dass seine Intention, “die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen”, als gescheitert anzusehen ist.

Doch immerhin: die Debatte um das Sterbehilfeverhinderungsgesetz hat auch zur Folge, dass Hospize finanziell besser ausgestattet werden sollen. Die deutschlandweit rund 200 Hospize und 1.500 Hospizdienste sowie die Palliativstationen sollen mit rund 200 Millionen Euro (jährlich) zusätzlich unterstützt werden. “Hospize sollen künftig 95 statt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten erstattet bekommen, damit sie weniger auf Spenden angewiesen sind. Zugleich wird der Mindest-Tagessatz um gut 60 Euro erhöht, was unterfinanzierten Hospizen helfen soll.” Zudem können Krankenhäuser mit Palliativstationen diese extra abrechnen.

Termine, Veranstaltungshinweise, Buchbesprechungen runden das Heft wie gewohnt ab.