25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Anlass zum Feiern und Fordern

MAINZ. (hpd) Vor 25 Jahren, am 20.11.1989, wurde die Kinderrechtskonvention von der UN- Generalversammlung verabschiedet. Sie stellt einen großen Schritt dar, Kindern als Trägern eigener Rechte mehr Anerkennung und Möglichkeiten zur Einforderung dieser Rechte zuzuerkennen. Doch längst sind die Forderungen der Kinderrechtskonvention nicht überall umgesetzt. Auch in Deutschland bestehen noch Defizite, beispielsweise in Bezug auf die genitale Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen.

Der beste Schutz der genitalen Unversehrtheit und sexuellen Selbstbestimmung besteht in Deutschland derzeit für Mädchen – zumindest auf formaler Ebene. Im September 2013 wurde mit § 226a StGB ein Sonderstraftatbestand eingeführt, der die Verstümmelung weiblicher Genitalien vom strafbaren Vergehen zum Verbrechen hochstufte, verbunden mit einer entsprechenden Erhöhung des Strafmaßes. Dennoch ist man noch weit davon entfernt, alle Fälle von Genitalverstümmelungen an in Deutschland lebenden Mädchen verhindern oder zumindest bestrafen zu können.

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Auch für intersexuelle Kinder gab es in den vergangenen Jahren Verbesserungen: Seit November 2013 muss kein Geschlecht mehr ins Geburtenregister eingetragen werden und auch geschlechtsneutrale Vornamen sind mittlerweile ohne den Zusatz eines geschlechtsspezifischen Zweitnamens erlaubt. Die physische und psychische Integrität intersexueller Kinder ist jedoch nach wie vor von den Empfehlungen von Ärzten und der Entscheidung ihrer Eltern abhängig. Ein verbindlicher Schutz vor wohlmeinenden, aber erhebliches Leid verursachenden Versuchen, sie durch Operationen, Hormongaben und die Tabuisierung ihrer Intersexualität zu “normalisieren”, ist überfällig.

Der größte und sogar gezielt eingeführte Verstoß gegen das Recht auf genitale Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung betrifft jedoch Jungen. Mit § 1631 d BGB wurde es Eltern männlicher Kinder im Dezember 2012 erlaubt, deren Vorhaut – einen hochsensiblen und sexuell funktionalen Teil ihrer Genitalien – aus beliebigen Gründen amputieren zu lassen. Gleichzeitig wurde es den betroffenen Jungen unmöglich gemacht, zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der an ihnen begangenen Körperverletzung den Klageweg zu beschreiten. Diese vollkommene Rechtlosigkeit der Jungen macht die Situation vollends unvereinbar mit den Kinderrechten.

Kirsten Sandberg, Vorsitzende des UN-Kinderrechtsausschusses, betont im UNICEF- Report 2014, dass es nicht im Ermessen des Staates liege, welchen Kindern die Kinderrechte gewährt werden. Jedes einzelne Kind habe diese Rechte und könne sie einfordern. Um dieses Ideal zu erreichen, ist die Bundesrepublik Deutschland im Zugzwang, offene Diskriminierungen und bisherige Versäumnisse aufzuarbeiten. Sowohl Gesetzesänderungen als auch verstärkte Aufklärung über das Thema genitale Selbstbestimmung sind erforderlich, um die Kinderrechte in Deutschland uneingeschränkt umzusetzen.