Organisationen

Veränderungen im Vorstand des HVD Berlin-Brandenburg

Der Humanistische Verband Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. und Martin Beck gehen im beiderseitigen Einvernehmen ab dem 1.1.2017 getrennte Wege. Aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen zur weiteren strategischen Ausrichtung des Verbands haben sich das Präsidium und Martin Beck auf eine Beendigung der Zusammenarbeit verständigt.

Dr. Thomas Heinrichs

Pro Humanismus!

Horst Groschopps neues Buch, "Pro Humanismus. Eine Zeitgeschichtliche Kulturstudie" mit einer Dokumentation, ist allen organisierten Humanisten, insbesondere denen, die die Geschichte ihres Verbandes nicht aus eigener Erfahrung seit den 90ziger Jahren des letzten Jahrhunderts kennen, sehr zu empfehlen. Groschopp zeichnet detailliert die Entstehung der humanistischen Verbände nach.

IBKA fordert Änderung der Feiertagsgesetze

Die Feiertagsgesetze der Länder müssen den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Dies fordert aus Anlass des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).

Sozialstaat statt Charity

Der Landesvorstand NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) sprach sich auf seiner konstituierenden Sitzung für eine Stärkung des Sozialstaates und gegen den Trend zu Charity- Systemen aus.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Tanzverbot an Karfreitag gilt nicht schrankenlos

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit unvereinbar und somit nichtig ist. Damit folgt das Gericht einer Verfassungsbeschwerde des BfG München, dessen "Heidenspaß-Party an Karfreitag" vor mehr als 9 Jahren verboten worden war. Die Giordano-Bruno-Stiftung hatte die Verfassungsbeschwerde von Beginn an unterstützt.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

BVerfG gibt Bund für Geistesfreiheit München Recht

Im Jahr 2007 wurde dem Bund für Geistesfreiheit (BfG) von den bayerischen Behörden untersagt, an Karfreitag im Rahmen einer Veranstaltung in einem Münchener Theater eine "Heidenspaß-Party" mit Rockband zu feiern. In einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieses Verbot nicht rechtmäßig war.