Kirchenfinanzierung: Fragen und Antworten

(37) Wie werden die Einnahmen eines Bistums verwendet?

Die Internetseiten der Bistümer geben Auskunft über den Einsatz der Finanzmittel. Generell ist der größte Posten die Seelsorge. Der zweitgrößte Posten sind die Ausgaben für soziale Dienste, zum Beispiel der Unterhalt von Kindergärten. Eine Auswahl der Ausgabenposten im diözesanen bzw. überdiözesanen Bereich zeigt die Vielfalt des kirchlichen Engagements:

 

  1. Allgemeine Seelsorge: Aus- und Fortbildung des pastoralen Personals, allgemeine überpfarrliche Seelsorge, Gehälter des pastoralen Personals und des Personals in den Gemeinden, Sachmittel, Versicherungen und ähnliche Ausgaben auf Pfarrei-Ebene, Investitionsförderung auf Pfarrei-Ebene, gemeinsame kirchengemeindliche Aufgaben.
  2. Besondere Seelsorge: Jugendseelsorge, Erwachsenenpastoral, Arbeitnehmerpastoral, berufsbezogene Seelsorge, Ausländerseelsorge, Kranken- und Notfallseelsorge, Behindertenseelsorge.
  3. Schule, Wissenschaft und Kunst: Besoldung von Religionslehrern im Kirchendienst, Schulen in katholischer Trägerschaft, katholische Erwachsenenbildung, Bibliotheken und wissenschaftliche Archive, Medien- und Büchereiarbeit, Kunst- und Denkmalpflege, theologische Fakultäten und Priesterseminare, Akademien und Bildungshäuser.
  4. Soziale Dienste: Caritasverbände, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Altenheime, Hospize, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Sozialstationen, Betreuung von Migranten, Suchtberatung, Schwangerenberatung, Obdachlosenasyle, Kinderheime, Behindertenheime
  5. Weltkirche und Mission: Mission, Entwicklungs- und Diasporahilfe, Katastrophenhilfe, Unterstützung der katholischen Hilfswerke Misereor, Renovabis, Adveniat, Missio, Kindermissionswerk u. a.
  6. Medien: Katholische Hörfunksender, Printmedien, Internetportale, Katholische Nachrichten-Agentur, Medienpreise.
  7. Allgemeine Verwaltung: Diözesanleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Kanzlei, Archiv, Datenverarbeitung, Räte und Ausschüsse, Rechtsabteilung, Offizialat, Innenrevision, Katholische Büros, Personalverwaltung, Bauverwaltung, Gebäudeunterhalt, technische Dienste.
  8. Finanzierung, Versorgung: Grundstückserwerb, Aufforstung, Personalausgaben für Geistliche im Ruhestand, Versorgung der Laienangestellten, Kreditzinsen, Kreditrückzahlungen.
  • Die kursiv gestellten Bereiche in Punkt 1., 3., 4. und 5. (Gehälter des pastoralen Personals, Religionslehrern im Kirchendienst, Schulen in katholischer Trägerschaft, katholische Erwachsenenbildung, Bibliotheken und wissenschaftliche Archive, Medien- und Büchereiarbeit, Kunst- und Denkmalpflege, theologische Fakultäten und Priesterseminare, Akademien und Bildungshäuser, Caritasverbände, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Altenheime, Hospize, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Sozialstationen, Betreuung von Migranten, Suchtberatung, Schwangerenberatung, Obdachlosenasyle, Kinderheime, Behindertenheime, Entwicklungs- und Diasporahilfe, Katastrophenhilfe, Unterstützung der katholischen Hilfswerke Misereor) werden anteilig, überwiegend oder sogar komplett aus Steuergeldern finanziert. Diese Einnahmen und Ausgaben tauchen häufig auch gar nicht im Haushalt des Bistums auf, wenn es sich um andere Rechtsträger handelt.
  • Diese Darstellung der Bischofskonferenz ist die immer wieder gepflegte „Caritas-Legende“, dass die Kirche diese Einrichtungen und Dienstleistungen auch selber finanziert. Fragt man einen normalen Katholiken ist er der Meinung, dass die Kirchensteuern überwiegend für die sozialen Einrichtungen der Kirchen verwendet werden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Aus den Kircheneinnahmen, von denen rund die Hälfte die Kirchensteuern sind, gehen nur rund vier Prozent in ihre sozialen Einrichtungen („Diakoniequote“). Und bei Caritas und Diakonie beträgt der kirchliche Anteil („Kirchenquote“) nur zwei Prozent der Finanzierungen. Alles andere (98 %) sind die Zahlungen der Krankenkassen, der verschiedenen Sozialversicherungsträger und der Pflegeversicherung, Eigenbeiträge der Kranken, Spenden, Lotteriegelder und die staatliche Finanzierung der Investitionen.

Fazit: Die Antworten der Deutschen Bischofskonferenz bestätigen wieder einmal, dass sie sich religionsverfassungsrechtlich immer noch im 19. Jahrhundert befindet und ihr Verständnis des Verhältnisses Staat und Kirche auch nicht mehr gesellschaftlich angemessen ist. In den vergangenen vierzig Jahren (seit 1970) ist nicht nur die Mitgliederzahl der Kirchen rapide gesunken (von 95 % auf unter 60 %) sondern auch die Zahl der christlichen Gläubigen hat sich auf rund 20 % der Bevölkerung verringert. Nicht nur die Studien der Evangelischen Kirche in Deutschland „Fremde Heimat Kirche“ bestätigen diesen Bedeutungsverlust, auch die katholische Kirche hat die SINUS-Gutachten vorliegen, dass die katholische Kirche sich nicht mehr „Volkskirche“ nennen kann, da sie in den jugendlichen Milieus nur noch marginal vertreten ist.

Auf dem Weg von der „Heilskirche“ (Wahrheit des Glaubens) zur „Sozialkirche“ (Sie tun ja soviel Gutes) haben die Kirchen es bisher nicht verstanden, dass ihre lobbyistische Beharrung auf überholten Auffassungen und das Verschweigen der tatsächlichen Finanzierungen – sowohl der Kirche und insbesondere ihrer sozialen Dienstleistungen – ihre Glaubwürdigkeit weiter verringern wird.

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Abbildung: Montage aus (links) Kölner Dom / Foto: Jörg Trampert / pixelio und (rechts) Bundestagssitzung / Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Mende.