Ehemalige Heimkinder sorgten für Überraschung

BERLIN. (hpd) „19.01.2011, 9.30 Uhr: Der Runde Tisch Heimerziehung stellt Abschlussbericht vor“, so stand es geschrieben und die Überraschung lag auf dem Tisch. Neben dem von Frau Dr. Antje Vollmer am 10. Dezember 2010 unterzeichneten Abschlussbericht erhielt der Bundestagspräsident ein weiteres Dokument.

Vier der sechs ehemaligen Heimkinder, die am Runden Tisch Heimerziehung (R.T.H.) die Anzahl von ca. 750.000 bis 800.000 Kinder und Jugendlichen zu vertreten hatten, schlossen sich erneut zusammen.

Ihre Forderung ist erneut und wie in der letzten Sitzung R.T.H. gestellt: Pauschaler Folgenausgleich in Höhe einer monatlichen Rente von 300,- Euro, die anrechungsfrei auf alle anderen sozialen Leistungen sein muss, oder wahlweise eine Einmalzahlung von 54 000,- Euro.

Am 19. Januar 2011 wandten sich die ehemaligen Heimkinder direkt an den Bundestagspräsidenten, die Abgeordneten und allen Anwesenden mit der Bitte, einen finanziellen Ausgleich ernst zu nehmen und umzusetzen. Ihr Brief:

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Berlin, 19. Januar 2011

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages,

sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Eleonore Fleth und ich, als zwei der drei ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch Heimerziehung (R.T.H.), sowie Herr Jürgen Beverförden und Herr Rolf Breitfeld, als zwei der drei Stellvertreter, appellieren an Sie, Herr Bundestagspräsident und die anwesenden Abgeordneten dieses hohen Hauses, unsere finanziellen Entschädigungsvorschläge, wie sie im Abschlussbericht des R.T.H. stehen, bei der parlamentarischen Umsetzung zu berücksichtigen.

Wir, die Opfer der Heimerziehung haben dem R.T.H. diese Vorschläge vorgelegt, sie sind jedoch von den übrigen Mitgliedern des R.T.H. im Abschlussbericht nicht empfohlen worden.

Hintergrund unserer Entschädigungsforderung ist das von Staat veranlasste Unrecht der damaligen Fürsorgeerziehung in Deutschland und die daraus gewalttätige Zerstörung von Lebenschancen der ehemaligen Heimkinder.

Man sagt ganz grundsätzlich und ohne Einschränkung im Abschlussbericht, dass man den ehemaligen Heimkindern „glaube“. Und dann sollte man uns auch glauben:

Die ehemaligen Heimkinder wurden in ihrer Kindheit und Jugendzeit ihrer Lebenschancen beraubt, sie bekamen nichts mit auf den Weg, weder Schulbildung noch Ausbildung. Sie wurden weggesperrt, sie waren recht- und wertlos und waren deshalb schutzlos ausgeliefert, wenn sie von den (kirchlichen) Erziehungsberechtigten in den Heimen schwer misshandelt, gedemütigt, missbraucht wurden.

Sie litten damals unter dieser rigiden Heimerziehung und leiden auch heute noch unter dem „Albtraum-Heimerziehung“, wobei auch Säuglinge und behinderte Menschen nicht ausgeschlossen werden dürfen.

Die „Fürsorgezöglinge“ leisteten (nicht erziehungsbedingte) verbotene Kinder- und übermäßige Zwangsarbeit in den Erziehungsanstalten und Kinderheimen und wurden nicht für diese Arbeit entlohnt.

Sie wurden wirtschaftlich ausgebeutet und mussten für die Heime, sowie auch für externe Betriebe und Landwirtschaft schwer arbeiten.

In vielen Köpfen, der damals für uns „zuständigen“ Personen, außerhalb und innerhalb der Erziehungsheime, herrschte immer noch, bis spät in die 60er Jahre, vieles von dem Gedankengut der NS Zeit. Zucht und Ordnung sollten Kindern und Jugendlichen beigebracht werden, egal um welchen Preis.

Das Grundgesetz, das 1949 in Kraft trat, sollte für alle Menschen gelten, für uns traf das jedoch nicht zu, zu keiner Zeit. Die „Menschenrechte“ wurden 1948 auch von Deutschland anerkannt, nur für uns galten sie nicht.

Insbesondere deshalb war die damalige Heimerziehung ein Unrechtssystem (das verfassungswidrige besondere Gewaltverhältnis, übermäßige Züchtigungen, Zwangsarbeit, umfassende im Abschlussbericht dokumentierte Grundrechtsverletzungen von Kindern und Jugendlichen), dieses Unrechtssystem der Heimerziehung muss endlich auch als ein solches anerkannt werden.
Das „Trauma Heim“ ist bei uns, den ehem. Heimkindern, immer noch gegenwärtig.

Viele von uns sind heute schwer krank an Leib und Seele.

Viele der Opfer der Heimerziehung leben heute am Existenzminimum, von Hartz IV oder der Grundsicherung oder beziehen nur eine geringe Rente.
Sie konnten sich nach der Entlassung aus den Heimen in dieser Gesellschaft nicht einfügen oder anpassen. Sie bekamen nichts mit auf den Weg, keine Schulbildung, meistens auch keine Ausbildung, keine Aufklärung und Vorbereitung auf das Leben draußen.

Somit waren viele von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

Die BRD hat sich eines schweren Vergehens schuldig gemacht, sowie auch die Länder und die beiden großen Kirchen. (Hinweis auf die Verantwortungskette).
Der Staat, sowie auch die Länder haben bis heute nicht anerkannt, dass uns großes Unrecht in diesem „Rechtsstaat Deutschland“ zugefügt wurde.
Dieses Unrecht muss uneingeschränkt anerkannt werden, von Staat, Ländern und auch den Kirchen.

Diese unselige Zeit ist ein dunkler, ja sogar „schwarzer Fleck“ in der Geschichte der BRD. Man kann diesen Fleck nicht mit 120 Millionen weiß waschen, dazu bedarf es schon sehr viel mehr als das.

Die 120 Millionen, werden hoffentlich als Soforthilfe den schwer bedürftigen
ehem. Heimkindern zukommen.

Eine finanzielle Entschädigung für die ehem. Heimkinder ist aber in dieser Summe nicht enthalten.

Deshalb sagen wir: Wir wollen nicht nur für die Folgeschäden sozialarbeiterische Hilfen (die sicherlich gut und wichtig für viele ehemaligen Heimkinder sind), wir wollen umfassender rehabilitiert werden und dazu gehört eine finanzielle Entschädigung (zumindest symbolisch gemeint) für alle von uns, die sich melden werden.

Im Abschlussbericht steht deshalb von uns, den ehemaligen Heimkindern, das wir (auch wegen der erlittenen Folgeschäden), einen pauschalen Folgenausgleich in Rente fordern und zwar in Höhe einer monatlichen Rente von 300,- Euro, die anrechungsfrei auf alle anderen sozialen Leistungen sein muss, oder wahlweise eine Einmalzahlung von 54 000,- Euro.

Was die Höhe der Entschädigungsforderung betrifft, so haben wir uns an anderen Ländern orientiert, in denen bereits Entschädigungen an ehem. Heimkinder ausgezahlt wurden.

Die Hoffnung von allen „Opfern der Heimerziehung“ liegt nun in Ihren Händen.
Ich bitte Sie inständig, unsere Entschädigungsforderung für das große Unrecht und Leid, das uns zugefügt wurde, zu akzeptieren.

Es gab seit der Zeit des Nationalsozialismus keine andere Opfergruppe, die so rechtlos war wie wir, die „Opfer der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“.

Man kann uns gegenüber die Anerkennung dieser schweren Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen und des bis heute noch fortdauernden Leides nur glaubhaft machen, in dem der Staat und die Länder sowie die Kirchen und alle beteiligten Trägerorganisationen allen Opfern der Heimerziehung finanzielle Entschädigung zukommen lassen, die das beantragen werden.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal an Sie, sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert und die Abgeordneten aller Fraktionen im Bundestag appellieren, uns, den Opfern der Heimerziehung eine finanzielle Entschädigung, wie vorgeschlagen, zukommen zu lassen.

Sonja Djurovic
Eleonore Fleth
Jürgen Beverförden
Rolf Breitfeld

Ehemalige Heimkinder und Mitglieder des R.T.H.

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Rechtsverletzungen, Straftaten, Duldung von schweren körperlichen Übergriffen etc. wurden in dem Abschlussbericht R.T.H. klaglos aufgelistet.

Mit einem Rückgriff in das Jahr 1963 geben Protokolle, Aktennotizen, Briefe sowie ein kurzes Resümee Einblick in die Situation eines damals 14-jährigen Jungen, der von seiner Mutter weggenommen und als Fürsorgezögling in Freistatt zu leben und zu arbeiten hatte.