Die Ökumene der Starrsinnigen

Schleswig Holstein

Dass es sich in finanziellen Fragen eher um übereinstimmende, also ökumenische christliche Lippenbekenntnisse handelt, verdeutlicht ein aktuelles Geschehen im deutschen Norden.

In Schleswig-Holstein hatte der Landesrechnungshof bereits in seinem Jahresbericht 2007 moniert, dass die evangelische Landeskirche weiterhin steigende Staatsleistungen erhält, obwohl ihre Mitgliederzahl sinkt. Passiert war daraufhin nichts, so dass der Landesrechnungshof in seinem Bericht 2010 dieses Defizit wieder bemängelte und forderte, dass in Zeiten der rigidem Sparmaßnahmen des Landes zur Sanierung des Staatshaushaltes auch die Staatsleistungen an die Kirchen zumindest ‚gedeckelt‘ werden müssten, d.h. nicht weiter steigen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Kieler Landtag, Wolfgang Kubicki, hatte zudem im Sommer 2010 eine Reduzierung dieser staatlichen Zahlungen um 10 bis 15 Prozent gefordert.

Als sozialer Nebenaspekt sei angemerkt, dass für die Haushaltskonsolidierung Schleswig-Holsteins u.a. das Landesblindengeld um 50 Prozent reduziert wurde, auf 200 Euro.

„Behalten ist seliger als Abgeben“

Auf Nachfragen, was denn nun mittlerweile geschehen sei, hieß es bislang nur, es werde mit der Landeskirche verhandelt und das sei vertraulich. Keine weitere Auskunft. Dieses Schweigen hat nun der schleswig-holsteinische Kultusminister Dr. Ekkehard Klug (FDP) beendet.

Wie Schleswig-Holstein am Sonntag berichtete, habe der Kultusminister sich am vergangenen Samstag über die „starre Haltung“ der Kirchen mokiert und hinsichtlich einer Diskussion über die Reduzierung der Staatsleistungen an die Kirchen gesagt: „Von einer Bereitschaft zur Solidarität mit dem Land Schleswig-Holstein ist auf Seiten der Kirche leider nichts zu spüren - und das in einer Zeit, in der wir in Schleswig-Holstein in vielen Bereichen zu schmerzhaften Einsparungen gezwungen sind." Und weiter habe der Minister seinen Unmut dahingehend präzisiert: „Anscheinend gilt als kirchliches Handlungsprinzip nicht mehr das biblische Motto ’Geben ist seliger als Nehmen’, sondern die neue Formel ’Behalten ist seliger als Abgeben’" Auch angesichts der gestiegenen Kirchensteuereinnahmen sei die Haltung der Kirche unverständlich. Aber das werde, so Kultusminister Klug, nicht ohne Folgen bleiben: „Man wird sich an die starre Haltung der Kirche bei den Verhandlungen erinnern, wenn demnächst wieder von kirchlicher Seite die Mahnung zu hören ist, die Menschen sollten Verzicht üben."

Nach dem Bericht von Schleswig-Holstein am Sonntag warnte die Landeskirche dagegen vor einer „undifferenzierten Debatte". Die Staatsleistungen seien mit konkreten Aufgaben wie der Denkmalpflege, der Seelsorge in Krankenhäusern und Haftanstalten oder der Friedhofsverwaltung verbunden. Diese Darstellung ist allerdings eine bloße Schutzbehauptung, denn im Staatskirchenvertrag Schleswig-Holstein (StKVSH) heißt es dazu in Artikel 18: „Das Land zahlt an die Kirchen vom 1. April 1957 ab als Dotation für kirchenregimentliche Zwecke, als Zuschüsse für Zwecke der Pfarrbesoldung und -versorgung sowie zum Ausgleich der in Artikel 19 und 20 genannten Verpflichtungen jährlich DM 2,9 Millionen (Staatsleistung an die evangelischen Landeskirchen). Der Betrag ist in seiner Höhe den Veränderungen der Besoldung der Landesbeamten anzupassen. Ein Verwendungsnachweis gemäß § 64a der Reichshaushaltsordnung wird nicht gefordert.“

Es sind also vorrangig die Zahlungen für die Beamten des Kirchenamtes und der Kirchenverwaltung und die Pfarrbesoldung. Zu den steigenden Zahlungen (in Anpassung an die Beamtenbesoldung) steht dann aber im Widerspruch, dass sich die Zahl der TheologInnen im aktiven Dienst von 2007 auf 2009 reduziert hat, von 1.473 auf 1.372. Das will in einer glaubwürdigen Argumentation nicht zusammenpassen.

Carsten Frerk