Referat über Sterbehilfe vor Schülern

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Reinhold Felscher und Tochter nach dem Vortrag in der Schule / Foto: DGHS-Archiv

MÜNCHEN. (hpd/hls) Reinhold Felscher hat eine Erfahrung besonderer Art gemacht. Vor 16- bis 17jährigen Schülern der 10. Klasse eines Münchener Gymnasiums hielt er zwei Referate über Sterbehilfe. Ein Thema, von dem man meinen könnte, dass es für Jugendliche sehr weit entfernt sei.

Zur Vorgeschichte: Meine Tochter ist Gymnasiallehrerin, auf dem Weg, sich neben ihren Hauptfächern Deutsch und Englisch auch das Unterrichtsfach Ethik zu erschließen – ethische Fragen haben sie immer schon interessiert, seit ihren frühen Tierschutzaktivitäten in der Jugend. So entstand wohl im Gespräch mit einer anderen Ethiklehrkraft, die den Komplex „Medizinethik“ behandelt hatte, die Idee, mich zu fragen, ob ich nicht als „Experte“ ein Referat an der Schule halten wolle, Thema Sterbehilfe.

Ich war anfangs skeptisch: Ausgerechnet „Sterbehilfe“, vor 16- bis 17jährigen Schülern der 10. Klasse Gymnasium? Konnte das gut gehen? Und warum sollte ich? Doch mir war auch klar, dass ich nicht Nein sagen konnte. Denn: Was würde meine Tochter von mir denken? Sicher etwas wie „schwadroniert daheim über nötige Gesetzesänderungen, aber wenn er tatsächlich was tun soll, kneift er!“ Und dann: Was würde ich selber von mir denken, wenn ich ablehnen würde?

Also fuhr ich nach München, um am 12. Juli 2012 am Gymnasium Puchheim bei München zwei Referate zu je zwei Unterrichtsstunden über das Thema zu halten, vor zwei Gruppen zu (geschätzt) insgesamt 80 Schülern, im Beisein natürlich von Lehrkräften für Ethik und Religion – die mich übrigens durch ihre Aufgeschlossenheit und Sachkenntnis beeindruckten.

Versteht sich, dass ich mich gründlich vorbereitet hatte, mehr vielleicht, als ich es für Erwachsene getan hätte. Dabei machte ich eine alte Erfahrung neu: Es ist eine Sache, eine Überzeugung zu einem Thema zu haben, und eine andere Sache, dieses Thema mit allem Für und Wider ordentlich darzustellen. Denn es war klar, dass ich hier nicht als „DGHS-Propagandist“ auftreten konnte und wollte, sondern als möglichst neutraler Referent – dass ich selbst dabei auch eine klare persönliche Position habe, wollte ich allerdings keineswegs verbergen, ebenso wenig wie die DGHS-Mitgliedschaft. Übrigens hatte ich einen Vorteil bei der Vorbereitung: Da auch meine Frau Lehrerin ist, fehlte es nicht an pädagogischen Ratschlägen. Beide Lehrerinnen schärften mir zum Beispiel ein: Kein Frontalreferat, sondern möglichst oft Einbeziehung der Schüler!

Als Einstieg in das Thema wollte ich zunächst einen Ausschnitt aus dem Film „Das Meer in mir“ wählen – sicherlich kennen viele DGHS-Mitglieder diese spanische Verfilmung eines realen Falls, ein emotional bewegendes Plädoyer für unser Anliegen. Doch dann hatte ich eine andere Idee: In der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, meiner geschätzten Sonntagsmorgen-Lektüre, hatte es am 10.6.2012 einen ausführlichen Bericht über eine Gerichtsverhandlung in Braunschweig gegeben. Der Fall war, sehr abgekürzt, wie folgt: Eine damals 39-jährige Frau hatte 2004 einen schweren Reitunfall, lag seither als Schwerstpflegefall im Koma, künstlich ernährt und beatmet. Ihr Sohn, jetzt 26 Jahre alt, wollte das Elend seiner Mutter nicht hinnehmen und sie abschalten lassen, doch da keine Patientenverfügung vorlag und auch kein mutmaßlicher Patientenwille zu ermitteln war, lehnten Arzt und Betreuer dies ab – obwohl auch der Arzt keine Aussicht auf Besserung sah. Schließlich schritt der Sohn zur Selbsthilfe im Pflegeheim, weswegen er jetzt wegen „Totschlags in einem minder schweren Fall“ verurteilt wurde.

Daran ließ sich eine Diskussion mit den Schülern festmachen, denn offensichtlich hat der Fall viele Aspekte, im Zentrum natürlich die Frage, wer im Ernstfall über das Leben verfügen darf.

Aber auch die Frage, wie sinnvoll es ist, jemanden in diesem Zustand am Leben zu erhalten. Hier war mir das bekannte Buch des Anwalts Wolfgang Putz: „Patientenrechte am Lebensende“, sehr hilfreich, und für die Thematik allgemein das aktuelle Buch von de Ridder: „Wie wollen wir sterben?“

Kurz der Fortgang in Stichworten: Frage, wer entscheidet? Selbstbestimmung gemäß GG Art. 1 und 2. Was ist, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann? Patientenverfügung, demonstriert am Beispiel des Musters des bayerischen Justizministeriums; ihre Verfügbarkeit, demonstriert am Notfall-Ausweis der DGHS. Formen der Sterbehilfe und ihre juristische Bewertung in In- und Ausland (hier speziell in den Niederlanden und der Schweiz). Palliativmedizin als Lösung? Für und Wider bei aktiver Sterbehilfe und ärztlich assistiertem Suizid: Religiöser Standpunkt und Dammbruchargument einerseits, Selbstbestimmung und Hilfe in der vielleicht schwersten Notlage des Lebens andererseits.

Mir ging der Gedanke durch den Kopf, dass diese Jungen merkwürdigerweise den Themen offener gegenübertraten als manche ältere Menschen, die wir, beispielsweise auf der Nürnberger „Messe für das Leben ab 50“, davon zu überzeugen versuchten, dass die Unterstützung der DGHS doch in ihrem eigenen Interesse läge.

Wie auch immer: Es war ein beachtliches Erlebnis! Als Nebeneffekt will ich erwähnen, dass ich während der Vorbereitung, eine Unmenge Artikel erneut oder erstmals lesend, einen steigenden Grimm darüber verspürte, wie unsere Gesellschaft und unsere Politiker mit dem Thema umgehen – bzw. eben nicht umgehen – bzw. es umgehen.

Reinhold Felscher

Dieser Text erschien zuerst in der Zeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (HLS) 2013-1, die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vierteljährlich herausgeben wird.

Die Gesamtausgabe ist als pdf auf www.dghs.de als download erhältlich.