Karfreitag: Selbst private Filmvorführung verboten

Die Initiative Religionsfrei im Revier hatte bei der Landes- und Bezirksregierung und der Stadt Bochum nachgefragt, ob es erlaubt sei, den Film das “Leben des Brian”am Karfreitag vorzuführen.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Initiative Religionsfrei im Revier mitgeteilt, dass selbst eine private geschlossene Veranstaltung mit einer Filmvorführung verboten ist.

Wörtlich: “Soweit ein nicht geeigneter Film außerhalb von Wohnungen vorgeführt wird, ist dies nach § 6 Abs.3 Nr. 2 FTG NW  auch bei privaten unterhaltenden Veranstaltungen an Karfreitag nicht erlaubt.”

Die Initiative Religionsfrei im Revier wird den Film trotz dieses Verbotes vorführen, um dagegen zu protestieren, dass es nach wie vor eine Vielzahl von überkommenen klerikalen Vorschriften in deutschen Gesetzen und Verordnungen gibt. Es sei eigentlich ein Merkmal von fundamentalistisch religiös geprägten Staaten, dass religiöse Vorschriften für das private Verhalten von Bürgerinnen und Bürger verbindlich gemacht werden.