Niederlande streicht Gotteslästerung aus Gesetz

Mit 21 gegen 49 Stimmen entschied die Erste Kammer der Niederlande (eine Art Senat), die Religionsbeleidigung bzw. Gotteslästerung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Gegen den betreffenden, seit 1932 geltenden Paragrafen 147, hatte der Vorsitzende des Humanistisch Verbond, Boris van der Ham, bereits 2010 einen Gesetzentwurf eingebracht. Damals war er noch Abgeordneter im niederländischen Parlament. Er begrüßt den Schritt als Signal auch im Hinblick auf die internationale Gesetzgebung und Politik.

Sorge bereitet jedoch der Versuch eben jener Ersten Kammer, die Religionsbeleidigung durch eine Hintertür wieder zu ermöglichen. Es wurde nämlich ebenfalls beschlossen, eine Anpassung des Paragrafen 137 zu überprüfen. Dieser schützt vor absichtlichen, ernsthaften Beleidigungen und könnte das ja auch verstärkt aufgrund von Glaubensüberzeugungen tun, so die Intention. Der Humanistisch Verbond wird die Entwicklungen jedenfalls kritisch verfolgen.