Schwangerschaftsabbruch

Ärztin Kristina Hänel erneut wegen Verstoß gegen § 219a vor Gericht

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Ärztin Kristina Hänel beim Prozess in Gießen im Oktober 2018.

Am morgigen Donnerstag steht die Gießener Ärztin Kristina Hänel erneut wegen Verstoß gegen § 219a vor Gericht. Ihr wird zur Last gelegt, das umstrittene "Werbeverbot für Abtreibungen" nicht eingehalten zu haben, das es Ärztinnen und Ärzten verbietet, beispielsweise auf ihrer Homepage umfänglich über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs zu informieren.

Frau Hänel war vom Amtsgericht Gießen wegen Verstoß gegen § 219a verurteilt worden. In zweiter Instanz wurde dieses Urteil vom Landgericht Gießen bestätigt. Dieses Urteil wurde jedoch wieder vom Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben und ans Landgericht Gießen zurückverwiesen. Begründung war, dass sich durch den von der Politik beschlossenen Kompromiss zu § 219a im Januar 2019 die Gesetzeslage verändert habe.

Das Landgericht Gießen muss also erneut verhandeln – wobei ein Freispruch nicht zu erwarten und von Frau Hänel auch nicht gewollt ist. Sie strebt eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht an, nachdem die Politik an dieser Aufgabe gescheitert ist.

Fakt ist: Mit dem Kompromiss zum § 219a hat sich für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte kaum etwas verändert, wie das erste Urteil nach der Neufassung des Gesetzes zeigt: Die Berliner Ärztin Bettina Gaber wurde rechtskräftig verurteilt. Auf Frau Gabers Homepage stand folgende Aussage: "Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen." Sachliche Information auf Seiten von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, gelten nach wie vor als Werbung und damit als Gesetzverstoß.

Am Donnerstag, dem 12. Dezember 2019, findet deshalb ab 9 Uhr eine Kundgebung zur Unterstützung von Kristina Hänel vor dem Landgericht Gießen, Ostanlage 15, statt. Sie wird organisiert vom Aktionsbündnis Pro Choice Gießen. Der Prozess selbst beginnt um 10 Uhr.

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