Strafanzeige gegen Bischof Morerod wegen Begünstigung

Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz erstattet Anzeige gegen den Bischof der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg, Charles Morerod, wegen Begünstigung gemäß Artikel 305 des Schweizerischen Strafgesetzbuches.

Den Medien war zu entnehmen, dass der damals neu ernannte Bischof Morerod 2011 von einer Opferhilfeorganisation über die sexuellen Übergriffe eines ihm unterstellten katholischen Geistlichen orientiert wurde. Sanktionen gegen den Geistlichen seien aber erst nach der ersten öffentlichen Aussage des mutmaßlichen Opfers erfolgt.

Artikel 305 des Strafgesetzbuches führt zum Straftatbestand der Begünstigung aus, dass mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird, wer jemanden der Strafverfolgung oder dem Vollzug einer Strafe oder Maßnahme entzieht. Unserer Einschätzung nach ist dieser Straftatbestand erfüllt, sofern sich erhärten lässt, dass diese Aktenübergabe tatsächlich 2011 erfolgte.

Mit der Strafanzeige wollen die FreidenkerInnen sicherstellen, dass die Ermittlungsbehörden tätig werden und ein Verschulden Morerods seriös prüfen. Es darf nicht länger sein, dass die Kirche sich wie ein Staat im Staat benimmt und mutmaßliche Täter vor dem Zugriff der Vollzugsbehörden schützt. Gemäß Berichten des Tages-Anzeigers und des SRF war der Fall kirchenintern schon seit Jahrzehnten bekannt, und eine erste Aussprache fand bereits 2001 statt.

Trotzdem wurde der Beschuldigte keineswegs suspendiert, sondern war weiterhin als Pfarrer tätig und blieb nichtständiges Mitglied des Priesterseminars.

Die viel zu spät erfolgte interne Untersuchung der Diözese "betreffend das nicht Weitergeben von Informationen, Mangel an Urteilsvermögen und dem Verschwinden von Dokumenten" reicht nicht. In diesem Fall wurde wohl zudem versucht, dem Opfer eine Mitschuld am Geschehen zuzuschieben. Im Zusammenhang mit der systematischen Vertuschung von Missbrauchsfällen in den Reihen der römisch-katholischen Kirche hat sich immer wieder gezeigt, dass kircheneigene Kontrollmechanismen fehlen oder versagen und deshalb der Rechtsstaat aktiv werden muss.

Erstveröffentlichung auf der Webseite der Freidenkenden Schweiz.

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