Weltanschauliche Pluralität des ZDF-Staatsvertrags

Nichtreligiöse Menschen sind deutlich benachteiligt: Humanisten fordern nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die erkennbare Einbeziehung von Konfessionsfreien.

"Wir begrüßen das Urteil aus Karlsruhe sehr", sagte der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den ZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV) am Dienstag. "Wir erwarten nun von den Vertretern der Länder, dass sich im Neuentwurf des ZDF-Staatsvertrages auch die weltanschauliche Pluralität in Deutschland angemessen widerspiegeln wird. Aus unserer Sicht ist jeder Rundfunkstaatsvertrag verfassungswidrig, der die von unserem Grundgesetz vorgeschriebene Gleichbehandlung von Religionen und Weltanschauungen nicht umsetzt."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass der ZDF-StV nicht ausreichend dem durch das Grundrecht der Rundfunkfreiheit geforderten Grundsatz der Vielfaltsicherung und der konsequenten Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsratsgremien genügt.