Keine Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die von Martin Schulz initiierte Debatte über Kreuze in öffentlichen Einrichtungen. "Kreuze in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Gerichtsgebäuden stellen eine einseitige Parteinahme für eine bestimmte Religion dar und verletzen daher das Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

"Nach dem Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995 ist das Kreuz 'Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung und nicht etwa nur Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur.' Insofern gehen Umdeutungsversuche vom religiösen zu einem profanen Symbol fehl. Vom modernen Staat kann der Bürger erwarten, dass er sich nicht in die weltanschaulichen Belange seiner Bürger einmischt. Die Entfernung von Kreuzen aus öffentlichen Institutionen wie Schulen und Gerichten ist daher ein Gebot der Religions- und Weltanschauungsfreiheit."