Verfassungsbruch durch BND?

Bei der ersten öffentlichen Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses haben hochrangige Juristen - darunter auch ehemalige Verfassungsrichter - dem Bundesnachrichtendienst vorgeworfen, gegen das Grundgesetz zu verstoßen.

"Der BND nutzt Daten, die ihm etwa vom US-Militärgeheimdienst NSA übermittelt wurden. Der aber saugt täglich millionenfach Daten aus dem Internet ab. Wohl auch von deutschen Staatsbürgern. Weil aber eine solche 'anlasslose, flächendeckende Speicherung von Daten' mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar sei, gelte: Die Verwendung solcher Daten durch deutsche Behörden 'ist unzulässig'".