Wieder Irrtum bei NSU-Ermittlungen

Während des NSU-Prozesses ist der Verdacht aufgetaucht, dass Uwe Böhnhardt möglicherweise auch für den Mord an einem neunjährigen Jungen im Juli 1993 verantwortlich gewesen sein könnte.

Der FOCUS berichtet von einem weiteren "fatalen Polizeifehler" im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Zuge der NSU: Die Tochter eines Opfers erfährt erst zehn Jahre nach dem Mord an ihrem Vater und durch die Prozeßakten, dass die Polizei ihr nicht das Erbe ausgezahlt hat. "Die Ermittler stellten ... nach dem Mord mehr als 23.000 Euro in bar sicher. Außerdem beschlagnahmten sie das Auto des Opfers sowie das Inventar des Imbisses und Schmuck." Diese Erbstücke wurden der Ex-Frau des Opfers übergeben; an die erbberechtigte Tochter hätte niemand gedacht, heißt es. Man hätte sie vergessen - obwohl sie kurz zuvor vernommen wurde.