Burkini in Konstanz

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Foto: Frans Persoon, Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

KONSTANZ. (hpd) Bislang galt in den städtischen Badeanstalten von Konstanz ein “Burkini-Verbot”. Nun haben Gemeinderat und Bädergesellschaft Konstanz entschieden, dieses Verbot aufzuheben. Das wird von der Humanistischen Initiative Bodensee (HABO) scharf kritisiert.

Der Sprecher der HABO, Dennis Riehle, bemängelt einerseits, dass damit Religion im öffentlichen Raum weiteren Vorschub erhält. Andererseits greift er auch die Stadt Konstanz an, die für ihre Argumentation nur einen einzelnen Gutachter um Rat gebeten hatte.

Riehle dazu: “Wir sind generell der Überzeugung, dass Religion Privatsache ist. Wer sie durch Symbole oder Verhaltensweisen nach außen trägt, muss nach unserer Definition der grundgesetzlich garantierten Religionsausübung auch darauf achten, den öffentlichen Frieden nicht zu stören und andere Mitbürger nicht in deren Freiheit zu beschränken. Durch die Zulassung des Burkinis werden jedoch beide Einschränkungen beschnitten.

Zwar ist der Burkini im Gegensatz zur Burka kein unmittelbarer Ausdruck von religiöser Unterdrückung und Nachrangigkeit der Frau; allerdings bleibt er ein kulturelles Zeichen, das sein Ziel, Barrieren abzubauen und Moderne zu schaffen, durch eine für Andere empfundene äußerliche Abschottung und markante Betonung des religiösen Hintergrunds nicht erreicht.”

Das sah die einzige Stadträtin mit Wurzeln in der Türkei, Zahide Sarikas (SPD) wohl ähnlich. Sie sprach sich als Einzige offen gegen die Aufhebung des Verbots aus: “Kein 10-jähriges Mädchen würde freiwillig ein Kopftuch oder einen Burkini tragen. Sie werden dazu gezwungen von den Eltern. Das, was wir hier vorhaben, ist die falsche Form von Toleranz.”

Nach Auffassung des HABO-Sprechers hat das Badepersonal zudem ein Anrecht auf die Möglichkeit zur Identifikation von Besuchern der Badeanstalt. Gleiches gilt auch für die Schwimmgäste untereinander. “Dies ist durch das Tragen des Burkinis jedoch nur bedingt gewährleistet”, so Riehle. Zudem befürchtet er, dass diese Badebekleidung bei vielen Badegästen hygienische Vorbehalte hervorrufen könnte. “Abgesehen davon stelle ich mir im Notfall die Rettung einer Schwimmerin im Burkini deutlich erschwert vor.”

Gleichzeitig moniert die HABO auch die Grundlage, auf der die letztliche Aufhebung des Verbots beschlossen wurde: “Die Aussagekräftigkeit der Ergebnisse eines Konstanzer Kulturwissenschaftlers halte ich für begrenzt. Die Befragung der Burkini-Trägerin, die die Debatte ins Laufen brachte, und der Bädergesellschaft ist neben einem Abgleich mit Positionen der Fachwelt keine ausreichend empirische Erhebung. Die Stadt hätte mindestens ein zweites, kritisches Gutachten einholen müssen, um sich nicht dem Verdacht der einseitigen Betrachtung und fehlenden Objektivität ausgesetzt zu sehen”.

Fahrlässig sei es auch, so Riehle, dass man die Stimmung der Bevölkerung, der Badegäste der Konstanzer Bäder, nicht genügend berücksichtigt habe.