3.9.1859
Der Politiker Jean Jaurès wird geboren Mehr...
indexoncensorship.org 14 Okt 2009 Nr. 7991
Padraig Reidy
Heute bestätigte ein Gericht das Recht des Wissenschaftsjournalisten Simon Singh auf freie Meinungsäußerung. Er darf gegen die Entscheidung des Hohen Richters Eady in der Sache der British Chiropractic Association (BCA) gegen ihn Berufung einlegen.
In einer vernichtenden Zurückweisung des vorhergehenden Urteils des Hohen Richters Eady in der Verleumdungssache, sagte Hoher Richter Laws, Eady habe riskiert, die Balance des Rechts zu sehr zugunsten des Rechts auf Reputation und gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung zu verlagern. Hoher Richter Laws beschrieb Eadys Urteil, welches auf Singhs Gebrauch des Wortes „betrügerisch“ („bogus“) in einem im Guardian veröffentlichten Artikel basierte, als „juristisch fehlerhaft“.
Laws wies auch darauf hin, dass Eadys Urteil zwei Themen verschmolzen habe – die Bedeutung der beanstandeten Sätze und das Thema, ob der Artikel als Tatsache oder redlicher Kommentar präsentiert worden sei.
Laws sagte, es bestünde „keine Frage“ der „guten Absicht“ Singhs, den Artikel zu schreiben, da die Angelegenheit „klar im öffentlichen Interesse“ sei.
Singh beurteilte die Entscheidung des Gerichts als „best mögliches Ergebnis“.
„Aber ich versuche, nicht zu hohe Hoffnungen zu hegen“, fuhr er fort. „Wir haben lediglich das Recht auf Berufung gewonnen. Nun müssen wir das Berufungsgericht bezüglich der Bedeutung überzeugen. Vor uns steht ein langer Kampf. Die Reform englischer Beleidigungsgesetze, besonders das Recht auf eine Verteidigung des öffentlichen Interesses und eine ausgewogenere Kostenstruktur, sind wesentlich.“
Die BCA war bei der heutigen Anhörung nicht zugegen.