telepolis/heise.de 10 Mär 2010 Nr. 9013

Weltuntergang nicht schlüssig nachgewiesen

Florian Rötzer

Das Bundesverfassungsgericht weist eine Beschwerde zurück, die Deutschland dazu verpflichten wollte, gegen die Versuche im Cern-Teilchenbeschleuniger LHC einzuschreiten

Manche Menschen fürchten, dass die vom Large Hadron Collider (LHC), dem weltweit größten Teilchenbeschleuniger, erzeugbaren winzigen Schwarzen Löcher der Anfang vom Ende der Welt sein könnten (...). Es könne schließlich sein, so die Begründung, dass die Schwarzen Löcher sich nach und nach vergrößern und alle Materie in sich einsaugen. Andere fürchten die Entstehung der Seltsamen Materie oder von nur theoretisch behaupteten magnetischen Monopolen. Alles ist möglich oder denkbar.

Eine deutsche, in Zürich lebende Frau, deren Name nicht genannt wird, ist bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Deutschland, so der Wunsch der Klägerin, müsse sich, da das Land an der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Cern) beteiligt sei, dafür einsetzen, dass der LHC nicht in Gang gesetzt wird, um die Welt vor dem Untergang zu bewahren (...). Zumindest sollten so lange die Experimente, durch die Mini-Schwarze-Löcher erzeugt werden könnten, verhindert werden, bis empirisch bewiesen sei, dass die Welt dadurch nicht gefährdet wird. Die Beschwerdeführerin berief sich dabei auf den 2. Absatz von Artikel 2 des Grundgesetzes: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Nach Ansicht praktisch aller Wissenschaftler stellen die möglicherweise im Teilchenbeschleuniger erzeugbaren winzigen Schwarzen Löcher keinerlei Gefahr dar und würde auch sofort wieder zerfallen. Zudem würden nur natürliche Prozesse reproduziert, die sowieso andauernd in der Erdatmosphäre offensichtlich ohne Gefahr des Weltuntergangs ablaufen.

Mit einem Eilantrag zum Verwaltungsgericht Köln war die Klägerin bereits gescheitert. Auch beim Bundesverfassungsgericht hatte sie nun kein Glück, das die Beschwerde gestern zurückwies. "Schlüssig" sei der mögliche Eintritt des Weltuntergangs nicht dargelegt worden. Dafür reiche es nicht aus, auf theoretische Möglichkeiten hinzuweisen, die noch dazu in Widerspruch "mit dem bewährten, anerkannten Hintergrundwissen des jeweiligen Faches in Widerspruch stehen", nicht wissenschaftlich publiziert und auch nicht "nur in Umrissen theoretisch ausgearbeitet" wurden. "Selbst die Vertreter der Minderheit, die ein Schadensszenario für möglich halten", würden nur behaupten, "dass die von ihnen aufgezeigten theoretischen Denkmodelle, die von einer Vielzahl unwägbarer Prämissen abhängen, bisher nicht widerlegt worden seien". (...)