Neues Deutschland.de 20 Mär 2010 Nr. 9093

Guter Rat für Arme soll teurer werden

Wer sich in Deutschland keinen Anwalt leisten kann, hat Anspruch auf staatliche Unterstützung. Nach dem Beratungshilfegesetz können sich Bürger von Anwälten Rat holen, die zur Beratungshilfe verpflichtet sind. Einige CDU-Ministerpräsidenten wollen nun die Zugangshürden zur Beratungshilfe kräftig anheben. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben im Bundesrat dazu den Antrag gestellt, den bestehenden Beitrag für Beratungsgespräche zu verdoppeln und außerdem eine zusätzliche Gebühr für außergerichtliche Vertretungen von 20 Euro einzuführen. Zur Begründung dieser Beitragserhöhung wird erneut das Missbrauchsargument ins Feld geführt.