DGHS

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Wega Wetzel
DGHS Büro Berlin
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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) setzt sich seit ihrer Gründung 1980 dafür ein, den Menschen ein für sie unerträgliches und sinnloses Leiden zu ersparen und ihnen auch beim Sterben die Menschenwürde zu erhalten. Im Mittelpunkt stehen Information, die individuelle, rechtzeitige Vorsorge sowie der Einsatz für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe in Deutschland.

Die Bürger- und Menschenrechtsorganisation ist weder religiös noch antireligiös oder parteipolitisch ausgerichtet. Sie ist dem Gedanken der Aufklärung und des Humanismus verpflichtet und steht allen (volljährigen) Menschen offen, die ihr Selbstbestimmungsrecht vorsorgend absichern möchten (vgl. DGHS-Satzung und Positionspapiere).

Zu den Forderungen gehören sowohl eine bessere Schmerztherapie und Palliativmedizin, als auch die Ultima Ratio der konkreten Hilfe bei der Abkürzung eines Sterbeprozesses, sofern der Patient dies will und sein(e) Leben(saussichten) nicht mehr mit seiner persönlich empfundenen Würde in Einklang zu bringen vermag. Für die Hilfe zur Selbsthilfe und eine kompetente Durchsetzung des Patientenwillens in der Praxis sprechen viele Zeugnisse human verstorbener DGHS-Mitglieder.

Die DGHS lehnt Bevormundung und Fremdbestimmung am Lebensende ab. Nicht der Wille von Ärzten, Angehörigen oder Pflegekräften ist ausschlaggebend bei Fragen der weiteren medizinischen Behandlung, sondern der Wille des Patienten. Für den Fall einer späteren Äußerungsunfähigkeit kann und sollte jeder Bürger schon heute eine Patientenverfügung und z. B. eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verfassen. Ihren Mitgliedern gewährt sie nach Maßgabe der geltenden Hauptversammlungsbeschlüsse Unterstützung und Hilfe bei der Durchsetzung des DGHS-Patientenschutzbriefes – notfalls auch mit Rechtsanwalt und vor Gericht.

Mit einer breiten Palette an auch gesellschaftspolitischen Maßnahmen setzt die DGHS ein Thema auf die Tagesordnung, das nur allzu gern tabuisiert wird. Selbstbestimmung am Lebensende wird von vielen beansprucht; sie endet aber nach Meinung der DGHS keineswegs bei Patientenverfügung, passiver Sterbehilfe oder Palliativmedizin. Jeder Mensch soll unter Beachtung von Sorgfaltskriterien in Deutschland nach seinen bzw. ihren Vorstellungen (leben und) sterben dürfen und dabei legal Hilfe beanspruchen können, wie dies etwa in der Schweiz, Oregon, den Niederlanden oder Belgien möglich ist. Denn es ist nicht menschenwürdig, einem Schwerstkranken zu sagen: Wenn Du Dein Leiden beenden willst, musst Du ins Ausland fahren.

Die DGHS steht in Kontakt und Austausch mit Schwesterorganisationen auf internationaler Ebene.