Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sogenannten "Stillen Tagen" – Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag – wieder in zahlreichen Münchner Clubs und Bars feiern. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass auch 2024 ein buntes Programm mit Reden, Musik und Tanz stattfinden kann. Wir laden alle Menschen herzlich dazu ein, auf unsere Feste und Partys zu kommen.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München möchte vom Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter und den Stadtratsfraktionen wissen, wann das Thema Umbenennung von Straßennamen in den Stadtrat geht und wie der inzwischen fast zehn Jahre dauernde mehr oder weniger interne städtische Prozess endlich von einer lebendigen Diskussion in der Öffentlichkeit abgelöst werden kann.
Wie jedes Jahr findet auf Initiative des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München, unterstützt von der Giordano-Bruno-Stiftung, am 7. Januar, dem Jahrestag des Terroranschlags auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo, eine Veranstaltung statt. Damit möchte der bfg München der Opfer des Attentats vom 7. Januar 2015 gedenken, bei dem neun Mitarbeiter*innen der Zeitschrift und ein Personenschützer ermordet wurden.
Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den sogenannten Kreuzerlass entschieden, der 2018 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder verkündet wurde. Es gebe keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern. Letzterer äußerte sich seinerseits in einer Pressemitteilung zum Urteil.
Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an drei sogenannten "Stillen Tagen" im November 2023 in verschiedenen Münchner Clubs (Rote Sonne, Milchbar, Import-Export, Unter Deck, Sunny Red, Space for Skate) feiern. Er lädt alle Menschen herzlich dazu ein. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass an "Stillen Tagen" wie Allerheiligen, dem Volkstrauertag oder dem Totensonntag ein buntes Programm mit Musik und Tanz stattfinden kann.
Seit 25 Jahren ist der Gottlosenstammtisch des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) eine feste Größe in der säkularen Szene und mit Sicherheit einer der ungewöhnlichsten Stammtische in der Stadt überhaupt.
Gestern verstarb überraschend Ernst-Günther Krause. Er war aktives Mitglied beim Bund für Geistesfreiheit (bfg) München und Autor des hpd. Michael Wladarsch, der seit Jahren mit ihm zusammengearbeitet hat, hat für den hpd einen Nachruf geschrieben.
Heute wird zum ersten Mal die Klage des Missbrauchsopfers Andreas P. vor dem Landgericht Traunstein verhandelt. Sein Anwalt fordert 350.000 Euro Schmerzensgeld für seinen Mandanten. 300.000 Euro soll das Erzbistum München und Freising zahlen, 50.000 Euro die Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützt die Klage und hat am 9. März 2023 2.000 Euro in den Prozesskostenhilfefonds für die anwaltliche Vertretung von P. eingezahlt.
Morgen wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) entscheiden. Mit dem PAG steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat weit offen. Zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen sind verfassungswidrig und können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden.
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg) feierte in diesem Jahr am 19. Mai den "Tag der Evolution" als weltanschaulichen Feiertag. Aus diesem Anlass planten Mitglieder aus Fürth und München sowie der Giordano-Bruno-Stiftung München an diesem Tag ein gemeinsames Abendessen in München, um dann am Tag darauf, dem 20. Mai, nach dem Frühstück das Museum Mensch und Natur am Nymphenburger Schloss zu besuchen. Zum Abschluss der gemeinsamen Feier sollte der direkt angrenzende Nymphenburger Schlosspark besucht werden. Das aber gestaltete sich schwierig.
Ausgrenzung, Diskriminierung, Abschiebung, Isolierung – obwohl alle Menschen sich eine Zeit und einen Planeten teilen, finden wir leider viele Gründe, das Trennende und nicht das Vereinende in den Vordergrund zu stellen. Ob Politik, Religion, Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Hautfarbe, meist wird die Andersartigkeit betont und als Argument für Ablehnung, Feindschaft oder Hass verwendet.
Nach Ansicht des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat weit auf. Denn zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden. Dagegen klagten der bfg München und der bfg Bayern vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Verhandlung findet morgen statt.
Der evangelische Landesbischof von Bayern, Heinrich Bedford-Strohm, wollte in einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks erklären, was Staatsleistungen genau seien. Dabei äußerte er sich irreführend und behauptete, auch säkular-humanistische Organisationen würden diese speziellen altrechtlichen Zahlungen erhalten. Diese melden sich nun im hpd zu Wort.
Ein Nürnberger Caterer ist von den Behörden angewiesen worden, für bestimmte Einrichtungen, in denen Geflüchtete untergebracht sind, nicht mehr zu den üblichen Essenszeiten das Essen zu liefern. Es solle darauf Rücksicht genommen werden, dass nach dem Koran Fastenzeit (Ramadan) ist. Nach Angaben eines Mitarbeiters der Behörde soll es sich dabei um mehr als tausend Essen täglich handeln. Diese Regelung betrifft aber auch viele Menschen, die sich nicht an diese religiöse Regelung halten wollen.
Morgen jährt sich der "Frühling der Völker" zum 175. Mal. Die deutsche Revolution gilt zwar als gescheitert, aber die Errungenschaften und Ideale aus dieser Zeit wirken bis heute nach. Die Ideen zu Demokratie sowie Bürger- und Frauenrechten, zum Arbeitsrecht, zur Bildung und Wissenschaft hatten einen bedeutenden Einfluss auf die europäische Geschichte und Gesellschaft.