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27. 11.

Dürfen Ärzte Beihilfe zum Freitod leisten? Der Deutsche Ethikrat berät zum ärztlich assistierten Suizid

Öffentliche Plenarsitzung in Berlin

Die ärztliche Beihilfe zum Freitod ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar. Dennoch wird zurzeit sehr kontrovers darüber gestritten. Die Regierungskoalition will die gewerbsmäßige Freitodbegleitung unter Strafe stellen, Ärztekammern ringen um Formulierungen im Berufsrecht. Am 27. November 2014 berät der Deutsche Ethikrat in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften zum ärztlich assistierten Suizid. Die Sitzung ist vormittags öffentlich.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil (09:00 bis 13:00 Uhr)

1. Genehmigung der Tagesordnung

2. Beihilfe zur Selbsttötung

Begrüßung und Einführung
Peter Dabrock

Terminologische Grundlagen
Jochen Taupitz

Würde, Autonomie, Selbstbestimmung – Ethische Aspekte
Carl Friedrich Gethmann
Eberhard Schockenhoff

Würde, Autonomie, Selbstbestimmung – Verfassungsrechtliche Aspekte
Wolfram Höfling

Versorgungsstrukturen und Suizidprävention
Michael Wunder

Selbst- und Fremdverständnis der ärztlichen Profession
Eckhard Nagel

Sterbehilfeorganisationen und -vereine
Reinhard Merkel

Mögliche Regelungsmodelle und ihre Implikationen
Christiane Woopen

Im Anschluss an die Vorträge findet eine kurze Pause statt – danach wird das Thema innerhalb des Plenums diskutiert.

Anmeldung erforderlich!