Dürfen Ärzte Beihilfe zum Freitod leisten? Der Deutsche Ethikrat berät zum ärztlich assistierten Suizid
Öffentliche Plenarsitzung in Berlin
Die ärztliche Beihilfe zum Freitod ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar. Dennoch wird zurzeit sehr kontrovers darüber gestritten. Die Regierungskoalition will die gewerbsmäßige Freitodbegleitung unter Strafe stellen, Ärztekammern ringen um Formulierungen im Berufsrecht. Am 27. November 2014 berät der Deutsche Ethikrat in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften zum ärztlich assistierten Suizid. Die Sitzung ist vormittags öffentlich.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil (09:00 bis 13:00 Uhr)
1. Genehmigung der Tagesordnung
2. Beihilfe zur Selbsttötung
Begrüßung und Einführung
Peter Dabrock
Terminologische Grundlagen
Jochen Taupitz
Würde, Autonomie, Selbstbestimmung – Ethische Aspekte
Carl Friedrich Gethmann
Eberhard Schockenhoff
Würde, Autonomie, Selbstbestimmung – Verfassungsrechtliche Aspekte
Wolfram Höfling
Versorgungsstrukturen und Suizidprävention
Michael Wunder
Selbst- und Fremdverständnis der ärztlichen Profession
Eckhard Nagel
Sterbehilfeorganisationen und -vereine
Reinhard Merkel
Mögliche Regelungsmodelle und ihre Implikationen
Christiane Woopen
Im Anschluss an die Vorträge findet eine kurze Pause statt – danach wird das Thema innerhalb des Plenums diskutiert.
Anmeldung erforderlich!