Die Landesärztekammern und die Homöopathie

"… da waren es nur noch fünf!"

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1958 war Bayern die erste Landesärztekammer in der Bundesrepublik, die den Erwerb der "ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie" in die Landesweiterbildungsordnung aufnahm. Am vorletzten Wochenende endete diese allzu lange Phase – mit großer Mehrheit entschied sich der 80. Bayerische Ärztetag in Hof, den krassen Dissens zwischen dem Anspruch ihrer Weiterbildungsordnung, auf dem Boden aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis zu stehen, und der Privilegierung einer seit über 200 Jahren nicht belegten Methode als Gegenstand ärztlicher Weiterbildung aufzulösen.

Damit schließt sich die Bayerische Landesärztekammer den bereits elf von 17 anderen Landesärztekammern an, die schon vorher ihre Weiterbildungsordnungen um das bereinigt hatten, was der Homöopathiekritiker Dr. Christian Lübbers im Bayerischen Ärzteblatt als "nicht mal einen Anachronismus" bezeichnet hatte.

Und das zu Recht – denn auch 1958 gab es keine validen Belege, die für eine spezifische arzneiliche Wirkung der Homöopathie gesprochen hätten. Nur war damals noch ein anderer Medizinbegriff im Schwange, ein von (zu) viel "persönlicher Erfahrung" und (zu) wenig wissenschaftlicher Validität geprägter. Die Homöopathie nahm in der Tat 1958 erst einen Anlauf zu einem erneuten Aufschwung in der Nachkriegszeit, den wir in der New-Age-Ära der 1970er Jahre dann in vollem Umfang erleben durften – mit Pseudophilosophien, mit einer Verklärung des "Natürlichen" zum "Guten" und mit einer Abwertung rationalen Denkens zugunsten von Wunschvorstellungen. Ausgerechnet auf diese Stimmung traf die – überfällige – Absicht der damaligen Regierung Schmidt, eine rationale Grundlage für das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln zu schaffen.

Vor allem intensiver Lobbyismus der "Erfahrungsmedizin" erreichte dabei, dass das Arzneimittelgesetz, 1978 in Kraft getreten, völlig sinnwidrig in Bezug auf die Vorreiter der "Erfahrungsmedizin", Homöopathie und Anthroposophie, Schutzräume vorsah, in denen sich diese Methoden jahrzehntelang höchst komfortabel einrichten konnten, ohne wie alle anderen Mittel für die Arzneimitteleigenschaft einem rigorosen Zulassungsverfahren auf wissenschaftlicher Basis unterworfen zu werden. Eine schwärende Wunde in der deutschen Gesundheitsgesetzgebung – ausgerechnet in einem Patientenschutzgesetz! Bei der Änderung des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch im Jahre 1997 wurde sozusagen passend dazu die eigentlich vorgesehene Voraussetzung des "Standes der Wissenschaft" als Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Aufnahme der sogenannten "Binnenkonsensregelung" entscheidend geschwächt. Homöopathiekritik gab es angesichts dieser Wegmarken kaum und war auch vorher schon auf einzelne Stimmen wie Prof. Otto Prokop (Charité) beschränkt. Die Chance zu einem vollständigen Paradigmenwechsel wurde nicht genutzt, im Gegenteil fanden sich auch danach noch durchsetzungsfähige Fürsprecher:innen anachronistischer Medizinkonzepte, auch in der Politik. Die Homöopathielobby sah den Boden für ihre Pro-Homöopathie-Propaganda bereitet. Homöopathie "etablierte" sich in der Gesellschaft und leider auch in weiten Kreisen der Medizin.

Medizinische Irrelevanz der Homöopathie hinlänglich belegt durch Kriterien der evidenzbasierten Medizin

Als um die Mitte der 2010er Jahre die längst verschüttet geglaubte Homöopathiekritik wieder in den öffentlichen Diskurs gelangte und einen unerwarteten Auftrieb erhielt (in diesem Jahr veröffentlichte Dr. Natalie Grams ihr Buch "Homöopathie neu gedacht", ein Jahr später wurde das Informationsnetzwerk Homöopathie gegründet), war die Homöopathie in den Weiterbildungsordnungen sämtlicher Landesärztekammern fest etabliert und unhinterfragt. Welche Teile der Ärzteschaft sie ernst nahmen, welche sie als vernachlässigbare Randerscheinung ansahen – nicht der Mühe wert, sich mit ihr auseinanderzusetzen – und welche sie eher pragmatisch mitnutzten, das ist nicht bekannt. Dabei hatte zu diesem Zeitpunkt ein wirklicher Paradigmenwechsel längst – nicht ohne Widerstände – seinen Siegeszug in der Medizin angetreten: die Fundierung medizinischer Therapieentscheidungen auf aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis, ergänzt durch die Fähigkeiten und Kenntnisse des Heilers/der Heilerin und unter Berücksichtigung berechtigter und sinnvoller Belange des:der Patient:in.

Die nun laut werdende Kritik an der Homöopathie als Teil von Medizin und Gesundheitswesen berief sich auf die Kriterien der evidenzbasierten Medizin, die bis dahin bereits hinlänglich die medizinische Irrelevanz der Homöopathie belegt hatten. Insofern war es der Startpunkt einer zwangsläufigen Entwicklung, dass 2019 die Landesärztekammer Bremen als erste von 17 die Homöopathie in der Landesweiterbildungsordnung "kippte". Bekannt geworden ist der öffentliche Kommentar von Heidrun Gitter, damalige Ärztepräsidentin in Bremen, dazu:

"Eine strukturierte Weiterbildung inklusive Lehrplan und Prüfungen für Verfahren und Mittel anzubieten, deren Wirkung wissenschaftlich nicht nachvollziehbar ist, das fanden wir etwas albern."

Dies ist der Kernpunkt – die wissenschaftliche Invalidität, die nie belegte medizinische Relevanz. Wie können sich Angehörige der medizinischen Profession, naturwissenschaftlich ausgebildet und vielen ethischen Prämissen seines/ihres Berufsstandes verpflichtet, dazu verstehen, klare wissenschaftliche Erkenntnisse zu ignorieren und seiner/ihrer Patientenschaft unwirksame Mittel zu offerieren? Anders gefragt: oft sogar in einem einzigen Behandlungsfall wissenschaftliche Kriterien und unwissenschaftliche Spekulation gleichzeitig anzuwenden? Was bitte braucht es eigentlich noch mehr als das Urteil des Beirats der Europäischen Wissenschaftsakademien (EASAC), der im Namen von 29 nationalen Wissenschaftsakademien in Europa erklärt hat, dass "die Behauptungen zur Homöopathie unplausibel sind und nicht mit etablierten wissenschaftlichen Konzepten übereinstimmen"? Dass "bei einzelnen Patienten ein Placebo-Effekt auftreten kann, aber wir mit früheren umfassenden Bewertungen übereinstimmen, dass es keine bekannten Krankheiten gibt, für die robuste, reproduzierbare Beweise für eine Wirksamkeit von Homöopathie über den Placeboeffekt hinaus existieren"? Und außerdem "die Anwendung von Homöopathie generell das Vertrauen der Patientinnen/Patienten und der Öffentlichkeit in die Natur und den Wert wissenschaftlicher Evidenz für die Entscheidungsfindung in der Gesundheitsversorgung untergräbt"? Was noch bitte?

Der Aspekt einer Unschädlichkeit etwa, um sich irgendwie zu exkulpieren? Das mag 1978 ein (damals schon nicht hinreichendes) Motiv gewesen sein, der Lobby der Wissenschaftsskeptiker ihren Willen zu lassen. Jedoch schreibt der Weltärztebund (2020) in einem ausdrücklichen Statement im Umgang mit Pseudomedizin in Regulierung des Gesundheitswesens und in ärztlicher Praxis:

"In vielen Ländern fehlt der regulatorische Rahmen zur Einhegung dieser Pseudotherapien, was ihre Verbreitung ermöglicht hat. In der Vergangenheit wurden sie von der Ärzteschaft wegen ihrer Nebenwirkungsfreiheit als harmlos angesehen, aber heute gibt es genügend Beweise dafür, dass sie ein Risiko für die Patientensicherheit darstellen können."

Eine unwirksame Therapie birgt keinen Nutzen, aber das systemische Risiko einer Verzögerung oder gar einer Verhinderung einer adäquaten medizinischen Behandlung. Damit ist die medizinische wie die ethische Bilanz immer negativ. Als Placebotherapie – auch die wäre medizinethisch höchst problematisch – wollen die ärztlichen Homöopath:innen ihre Methode ohnehin nicht verstanden wissen, wie auch Dr. Lübbers im oben angeführten Beitrag im Bayerischen Ärzteblatt ausführt.

Entscheidende Hürde liegt noch vor Homöopathiekritikern

Die fünf Landesärztekammern, deren gültige Beschlusslage ausdrücklich eine Beibehaltung der "Weiterbildung in Homöopathie" vorsieht, werden sich also langsam einmal selbstkritisch hinterfragen müssen. Über welche zusätzlichen Erkenntnisse, die sie rechtfertigen würden, verfügen sie im Gegensatz zu den zwölf Landesärztekammern, die sich inzwischen gegen diesen "Nicht-mal-Anachronismus" entschieden haben? Was sind ihre Belege pro Homöopathie, die der zusammenfassenden Analyse des EASAC widerstreiten würden? Womit wollen sie Frau Gitter widerlegen, die keinerlei nachvollziehbare Logik in der Beibehaltung einer "ärztlichen Fortbildung Homöopathie" erkennen konnte? Vielleicht sollten diese aufrechten Fünf einmal in Bayern nachfragen, der größten Landesärztekammer in Deutschland, wie man das dort gesehen hat!

Nun wollen wir aber nicht vergessen, dass die entscheidende Hürde noch vor den Kritikern der Homöopathie liegt: den Gesetzgeber zu der Einsicht zu bewegen, dass er seit 1978 einer medizinischen Schimäre Schutz und Privilegien im Arzneimittel- und in der Folge im Sozialrecht (Stichwort: Kassenerstattung) eingeräumt hat. Auch diese gesetzgeberischen Fehlleistungen sind "nicht mal mehr ein Anachronismus". Nach 30 Jahren Forschung über Homöopathie nach den strengen und ausschließlich nutzenbezogenen Kriterien der evidenzbasierten Medizin sind diese Regelungen nur noch ein formales Gerüst, dem jede tatsächliche Rechtfertigung fehlt. Hier gilt es, dem Weg der Ärzteschaft zu folgen, einen Schlussstrich unter die bisherige Privilegierung der Homöopathie (der besonderen Therapierichtungen insgesamt) zu ziehen und nicht länger populistisch-opportunistischen "Argumenten" anzuhängen wie der so oft beschworenen "Beliebtheit" von Homöopathie (mit der es wahrscheinlich gar nicht so weit her ist – und wenn, dann aufgrund falscher und fehlender Informationen).

Es wird Zeit zu handeln! Niemand hat ein Recht, Patient:innen wider den Stand gesicherter Erkenntnis unwirksame Mittel – zumal als Autorität – zu offerieren, auch der Gesetzgeber nicht. Homöopathie verbieten will und kann übrigens gleichwohl niemand. Die eigene Suche nach dem persönlich zusagenden Mittelchen wird es immer geben, was nur enden möge, ist die massive Irreführung und Desinformation auf diesem Gebiet. Verbraucherschutz im Gesundheitswesen – das weiß jeder, der mit der Materie befasst ist – ist als öffentliche Aufgabe ohnehin notleidend.

Ich wiederhole mich gern: Ehrliche, wissenschaftsbasierte Medizin ist gelebter Humanismus. Immerhin sind die Ursprünge der modernen Medizin schon mit dem Humanismus der Renaissance und danach der Aufklärung eng verbunden – Wissen statt Glauben war auch hier der Antrieb, der uns heute zu früher ungeahntem Wissen geführt hat. Auch Samuel Hahnemann hatte diesen Antrieb, das sei ihm gern zugestanden. Nur verfügte er zu seiner Zeit nicht einmal über einen Bruchteil des medizinisch-pathologischen Wissens wie wir heute. Deshalb hat die Homöopathie sich ja auch von einem damals zeitgebunden erdachten Konzept zu einem Glaubenssystem entwickelt, das aktuellem Wissen widerspricht: ihre Proponenten haben – und sie tun es noch heute – den Fortschritt der Erkenntnis schlicht ignoriert. Glaubensmedizin und Dogmatismus sollten in einer Zeit, wo wir über wissenschaftliche Erkenntnis nie gekannten Ausmaßes verfügen, kein Platz mehr eingeräumt werden. Auch und erst recht nicht in einem Gemeinwesen, das darauf angewiesen ist, seine Entscheidungen auf intersubjektive Kriterien zu stützen. Bayern und elf weitere Landesärztekammern haben dies erkannt und umgesetzt.

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