ERFURT. (hpd) In zwei Grundsatzentscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am gestrigen Dienstag klargestellt, dass Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen unter bestimmten Umständen streiken dürfen und dass die Gewerkschaften stärker in die Entscheidungsprozesse über Arbeitsbedingungen einbezogen werden müssen.
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(gerdia/hpd) Sonderrechte kirchlicher Betriebe, die gegen das Grundgesetz verstoßen, müssen beseitigt werden. Dies fordert die Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA), die anlässlich der anstehenden Bundestagsanhörung zu den Arbeitsverhältnissen in kirchlichen Sozialeinrichtungen am 26. März sämtliche Abgeordnete des Deutschen Bundestags mit Informationen zum kirchlichen Arbeitsrecht versorgte.
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KASSEL. (hpd) Bei der Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht der "dia" (Diakonische ArbeitnehmerInnen Initiative e. V.) unter dem Titel "Haben die kirchlichen Sonderrechte noch eine Zukunft?" am 17.11.2010 in Kassel referierte Frau Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige Verwaltungsrichterin, langjährige Bundestagsabgeordnete und Beiratsmitglied der Giordano-Bruno-Stiftung zur Frage "Grenzen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts".
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