Petition zur Einstellung der Staatsleistungen

Auf der Webseite des Bundestages wurde unter der Nummer 46498 eine Petition gestartet, die sich für die Einstellung der Staatsleistungen (Dotationen) an die Kirchen wendet. Bislang (31.10.2013, 10:13 Uhr) haben sich 93 Mitzeichner der Petition angeschlossen.

Zur Begründung heißt es:

"Die Bundesrepublik Deutschland zahlt aufgrund geschichtlicher Ereignisse aus dem 19. Jahrhundert (1803, also mehr als 200 Jahre lang) eine jährliche Staatleistung/Dotation an die Kirchen in Deutschland. Diese Regelung geht tatsächlich auf vereinbarte Ersatzzahlungen zwischen Staat und Kirche zurück aus dem Jahre 1803.

Gem. Art 140 GG ist der Art 138 der Weimarer Reichsverfassung Bestandteil des Grundgesetz.
Art 138 WRV:
(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.

Durch die Einstellung dieser Zahlung könnten jährlich mehrere Millionen Euro eingespart werden, denn die Gehälter von Bischöfen, Priestern und Vikaren werden von Steuergeldern bezahlt. Völlig unabhängig von der Kirchensteuer."