Wie vom hpd bereits berichtet, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 9. 2. 2017 ein aufsehenerregendes Urteil verkündet: Eine muslimische Lehramtsbewerberin war wegen der Weigerung, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen, nicht eingestellt worden. Deswegen wurde ihr eine Entschädigung von 2 Monatsgehältern zugesprochen. Dem kritischen Kommentar wurde zu Recht der Titel "Mehr Fragen als Antworten" gegeben. Doch der Fragenkatalog ist noch zu ergänzen.
Gestern fällte eine Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin ein erstaunliches Urteil: Eine Bewerberin, die sich auf eine Stelle als Grundschullehrerin bewarb und aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes wegen ihres muslimischen Kopftuchs abgelehnt wurde, fühlte sich diskriminiert und klagte. Die Richterin gab der Klägerin Recht und teilte im gleichen Atemzuge mit, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht zu beanstanden sei.
Die oberösterreichische Landesgruppe der Freiheitlichen Arbeitnehmer ließ auf Facebook darüber abstimmen, ob nur Christen Anrecht auf Weihnachtsgeld haben würden. Die Botschaft richtete sich vorrangig gegen Muslime, betraf aber Konfessionsfreie ebenso.
KONSTANZ. (hpd) Seit 2009 verleiht ein Komitee engagierter BürgerInnen und GewerkschafterInnen den Konstanzer Maultaschenpreis. Anlass war damals die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin durch die Spitalstiftung Konstanz.
BERLIN. (hpd). Nichtregierungsorganisationen weisen seit Längerem auf die sklavenähnlichen Bedingungen hin, denen nordkoreanische Gastarbeiter ausgesetzt sind. Nun entließ eine Baufirma in Katar wegen wiederholter Verletzungen von Arbeiterrechten und eines Todesfalls einen Teil des nordkoreanischen Personals. Weiteres Thema: Minister hingerichtet und Tante vergiftet? Wie glaubwürdig sind die neuesten Meldungen aus Nordkorea?
BERLIN. (hpd) Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Grundsatzentscheidung zum Arbeitsverbot an Sonntagen gefällt. Eine hessische Verordnung von 2011, die in erheblichem Umfang Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Sonntagen zulässt, wurde in Teilen kassiert.
Der katholische Träger einer karitativen Essensausgabe der St. Francis Xavier Church in Kansas City (USA) hat einer lesbischen Angestellten gekündigt, nachdem die Heirat mit ihrer Frau im Lokalblatt stand.
Bischöfe warnen vor Altersarmut und die kirchlichen Sozialunternehmen tragen selbst mehr und zu deren Entstehung bei, weil sie ihren Beschäftigten zu wenig zahlen.
Der Petitionsausschuss des Bundestages wird sich heute mit einer Petition befassen, die die Abschaffung von Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose fordert.
BERLIN. (hpd) "Muss die Kirche bescheidener werden?" Diese Frage sollte am Abend des Tages, an dem der Papst dem Limburger Bischof in den "Urlaub" schickte, bei "ZDF log in" diskutiert werden. Sollte sie; wurde sie aber nur am Rande. Trotzdem kamen einige spannende Themen auf den durchsichtigen Tisch, der die Diskutanten trennte.
BERLIN. (hpd) Das Arbeitsrecht der Kirchen, der sog. "Dritte Weg" ist nicht allein Angelegenheit der davon direkt Betroffenen, sondern stellt sogar eine Diskriminierung der Menschen dar, die nicht bei den Kirchen angestellt sind. Denn so Arbeitssuchende nicht ausgewiesene Christen sind, brauchen sie sich gar nicht erst auf Stellenangebote des zweitgrößten deutschen Arbeitgebers bewerben.
DÜSSELDORF. (hpd) Der Bundes-Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat am 16. Juni 2013 mit großer Mehrheit den vom Landesverband Baden Württemberg eingebrachten Antrag zu den kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen beschlossen und sich damit entschieden gegen die dortigen Sonderrechte ausgesprochen.
ERFURT. (hpd) Das Bundesarbeitsgericht bestätigte in einem Urteil erneut den arbeitsrechtlichen Sonderstatus der Kirchen. Ein Austritt aus der Kirche sei ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertigen könne (2 AZR 579/12).