In dieser Legislaturperiode werden Kinderrechte kein Teil der deutschen Verfassung mehr. Kinderschutzverbände und humanistische Organisationen bedauern diese Entwicklung.
Hat Deutschland die Raketen mitfinanziert, die derzeit auf Israel abgefeuert werden? Der Bundesrechnungshof hat untersucht, ob Gelder des Auswärtigen Amtes (AA) über Umwege an die islamische Terrororganisation Hamas geflossen sind, will diese Informationen aber nicht preisgeben. Dagegen klagt nun das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) zusammen mit der Rechtsanwältin Seyran Ateş.
Gestern hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien zur Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen mit breiter Mehrheit abgelehnt. Der KORSO begrüßt diese Entscheidung und fordert nun eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, ob die damit verbundenen Zahlungen an die beiden Großkirchen in der heutigen Zeit und in der gegenwärtigen Höhe noch gerechtfertigt sind.
Gestern haben Vertreter von Betroffenenverbänden des sexuellen Kindesmissbrauchs durch Priester eine Petition mit knapp 29.000 Unterschriften an die religionspolitischen Sprecher von vier Bundestagsfraktionen übergeben. Darin wird das Parlament zum Handeln aufgefordert, die Aufarbeitung der Verbrechen sexueller Gewalt nicht länger nur den Verantwortlichen der Kirche zu überlassen.
Heute Abend wird im Deutschen Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen beraten. Eine Ablehnung des Entwurfs durch die Parlamentsmehrheit von CDU/CSU und SPD ist sehr wahrscheinlich.
Der Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), äußert kurz vor Beginn des diesjährigen Ärztetages Verständnis für die Position des Ärztekammer-Präsidenten Prof. Dr. Klaus Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte "keine zu zentrale Rolle" bei der Suizidhilfe einnehmen wollen. Allerdings ist es unverzichtbar, dass es Ärztinnen und Ärzten möglich sein muss, unter Beachtung von Sorgfaltskriterien die Rezepte für die zur Selbsttötung benötigten und geeigneten Medikamente auszustellen.
Am 21. April debattierte der Deutsche Bundestag zwei Stunden lang über Suizidhilfe. 38 Abgeordneten standen jeweils drei Minuten Redezeit zur Verfügung. Es ist immer positiv und interessant, wenn Volksvertreter:innen ihre persönlichen Einstellungen, Erfahrungen und auch Werte offenlegen und austauschen. Zu kritisieren an dieser Debatte ist allerdings, dass es eben nicht nur um einen kollegialen Gedankenaustausch ging, sondern dass die Debatte im Hinblick auf eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe erfolgte.
Vor mehr als einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht den § 217 (Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe) für nichtig erklärt, jedoch gibt es nach wie vor Regelungsbedarf. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt daher die heutige Bundestagsdebatte zum Thema und appelliert an die Abgeordneten, den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung ernst zu nehmen.
Seit einiger Zeit wird immer konkreter diskutiert, wie die Suizidhilfe geregelt werden kann. Jens Spahn ist bei diesem Thema ein Meister der Verzögerungstaktik, Missachtung von Gerichtsurteilen und Hinterzimmerpolitik. Eine aktuelle Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP zeigt nun, dass der Gesundheitsminister klammheimlich bereits einen hausinternen Entwurf erarbeitet hat.
Vergangenen Monat wurde der "Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen" im Bundestag diskutiert. Gestern hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) die Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in Form eines Änderungsantrags veröffentlicht.
Nach dem Mord an dem französischen Lehrer Samuel Paty bekräftigte die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) ihre Forderung nach Abschaffung des "Gotteslästerungsparagrafen" 166 StGB, die sie bereits nach dem "Karikaturenstreit" 2006 sowie nach dem Attentat auf das Satiremagazin "Charlie Hebdo" 2015 erhoben hatte. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat dazu nun einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem der "Fundamentalisten-freundliche Zensurparagraf" leicht aus der Welt geschafft werden könnte.
Gestern wurde der Gesetzentwurf von Grünen, Linken und FDP zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen in der ersten Lesung im Bundestag diskutiert. Die Parteien gaben in der rund 40-minütigen Aussprache ihre jeweilige Sicht der Dinge wieder, wobei Vertreter fast aller Fraktionen die Kirchen und das kooperative Verhältnis des Staates zu ihnen lobten und versicherten, man wolle daran nichts ändern. Die Regierungsparteien machten klar, dass sie den Gesetzentwurf in dieser Form noch nicht mittragen würden. Nun geht die Debatte in den Ausschüssen weiter.
Über ein halbes Jahr nach seiner Vorstellung soll der Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen heute endlich im Parlament diskutiert werden. Anlässlich dessen erinnert die Humanistische Union an ihre Forderungen und ihre inhaltliche Kritik am Vorstoß der Oppositionsparteien.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert, dass die Kirchen nach den Plänen von CDU/CSU und SPD vom Lobbyregistergesetz ausgenommen werden sollen.
Am 8. September hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag vorgelegt. Von der Transparenzpflicht wird jedoch das Lobbying von Kirchen und Islamverbänden grundsätzlich ausgenommen. Hierzu eine rechtspolitische Bewertung von Rolf Schwanitz, Staatsminister im Kanzleramt a. D. und Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw).