In die Debatte um die Einführung des Reformationstages als zusätzlichem gesetzlichen Feiertages haben sich in Bremen auch Mitglieder und Aktivisten vom Humanistischen Verband (HVD), der Giordano Bruno Stiftung (gbs) und dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten IBKA) mit einer Erklärung eingebracht.
Die Regierungen der vier norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Niedersachsen streben an, den Reformationstag am 31. Oktober als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Prompt werden auch im Land Berlin wieder Stimmen laut, die ähnliche Wünsche hegen – obwohl ein weiterer christlicher Feiertag kaum zu rechtfertigen ist.
Das Säkulare Forum e.V.; ein Zusammenschluss aus sieben humanistischen und weltlichen Organisationen, hat am 9. Januar 2018 einen Brief an die Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft geschickt. Darin fordern sie den "Tag der Menschenrechte" als neuen Feiertag für Hamburg festzulegen.
Erstmalig sind im Bayerischen Schulkalender humanistische Feiertage erwähnt. Dem Bund für Geistesfreiheit (BfG) gelang das nach Gesprächen mit dem bayerischen Integrationsbeauftragten.
Unsere freiheitliche, aufgeklärte Demokratie kennt fast ausschließlich Feiertage, die sich aus der antiken bis mittelalterlichen Gedankenwelt des Christentums speisen. Sollten wir nicht ganz andere haben?
Nicht nur die bayerische Feiertagsgesetzgebung ist erheblich verbesserungswürdig. Darauf weist der Bund für Geistesfreiheit in einer Stellungnahme zu den Überlegungen hin, einen muslimischen Feiertag einzurichten. Bei den Feiertagsregelungen werden generell Religionen zu auffällig bevorzugt. Das meint das Säkulare Forum Hamburg.
Das Tanzverbot an Karfreitag wird nach Einschätzung von Rechtswissenschaftlern künftig immer häufiger durch Ausnahmeregeln durchbrochen. "Je mehr die religiöse Vielfalt in der Gesellschaft wächst, umso stärker wird das Bedürfnis nach Ausnahmegenehmigungen – genauso steigt die Bereitschaft, sie zu erteilen", sagt der Jurist Prof. Dr. Fabian Wittreck vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" der Uni Münster.
Die atheistische Organisation in Kenia hat beantragt, den 17. Februar als staatlichen Feiertag zu genehmigen. Das beim Innenministerium eingereichte Anliegen steht im Kontext einer Klage vor dem Obersten Gerichtshof um die offizielle Anerkennung der Organisation. Auf Druck religiöser Gruppen war diese im vergangenen Jahr zurückgenommen worden.
Die Feiertagsgesetze der Länder müssen den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Dies fordert aus Anlass des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit unvereinbar und somit nichtig ist. Damit folgt das Gericht einer Verfassungsbeschwerde des BfG München, dessen "Heidenspaß-Party an Karfreitag" vor mehr als 9 Jahren verboten worden war. Die Giordano-Bruno-Stiftung hatte die Verfassungsbeschwerde von Beginn an unterstützt.
Im Jahr 2007 wurde dem Bund für Geistesfreiheit (BfG) von den bayerischen Behörden untersagt, an Karfreitag im Rahmen einer Veranstaltung in einem Münchener Theater eine "Heidenspaß-Party" mit Rockband zu feiern. In einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieses Verbot nicht rechtmäßig war.
Horst Herrmann will eine Debatte über "christliche und säkulare Feiertage" in Deutschland anstoßen. Er hält es weder für politisch korrekt noch theologisch fair, wenn Feiertage erhalten und staatlich gestützt werden, die auf historisch dubiosen Ereignissen beruhen. Beispiele, über die diskutiert werden sollte, sind Weihnachten, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Mariä Himmelfahrt.
BERLIN. (hvd-bb) In diesem Jahr konnten Eltern erstmalig ihre Kinder auf Antrag am Welthumanistentag vom Schulunterricht befreien lassen (im vergangenen Jahr fiel der 21. Juni auf einen schulfreien Sonntag). Im "Deutschlandfunk" fanden das Erzbistum Berlin und die evangelische Kirche Platz und eine Journalistin, um ihr Mißfallen darüber loszuwerden.
BERLIN. (hpd) Die Muslime begehen in diesen Tagen Ramadan. Das bedeutet, dass Erwachsene in der Zeit zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang auf Nahrungsaufnahme verzichten. Erwachsene mit Ausnahme von Schwangeren, Kranken und Alten. Kinder und Jugendliche sind ebenfalls ausgenommen.
BERLIN. (hpd) Wer Macht ausüben möchte, der benötigt eine überdurchschnittliche Intelligenz, die häufig auch dazu genutzt werden muss, die Massen nicht in alles einzuweihen. Damit jedoch intelligente Menschen, die dieses Spiel durchschauen, nicht aus dem Konsens des Für-Dumm-Verkaufens ausscheren, müssen sie zu Eingeweihten der Machtelite werden können, die als Erkennende das System unterstützen. Religionsbegründer bauen daher Intelligenztests in die Glaubensinhalte ein, die sich als Satiren erkennen lassen.