Nicht nur die bayerische Feiertagsgesetzgebung ist erheblich verbesserungswürdig. Darauf weist der Bund für Geistesfreiheit in einer Stellungnahme zu den Überlegungen hin, einen muslimischen Feiertag einzurichten. Bei den Feiertagsregelungen werden generell Religionen zu auffällig bevorzugt. Das meint das Säkulare Forum Hamburg.
Obwohl die Vergnügungsverbote während der sogenannten stillen Feiertage in Bremen eigentlich abgeschafft werden sollten, bleiben sie nun doch bestehen. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg sprach hierüber mit Maurice Mäschig, der 2012 erfolgreich eine Petition zur Liberalisierung der Feiertagsgesetzgebung in Bremen initiiert hatte. Mäschig ist Mitglied im BundessprecherInnenkreis der Säkularen Sozialdemokrat_innen und Gründer der Gruppe Tanzverbot abschaffen.
Bremen ist dabei, sein Feiertagsgesetz zu ändern. An sich eine gute Nachricht, möchte man meinen. Doch was ein Schritt hin zu einer moderneren Gesetzgebung sein könnte, entpuppt sich als groteskes Hofieren von Religionsgemeinschaften.
Seit Jahren protestiert die säkulare Initiative Religionsfrei im Revier aus Bochum gegen religiös motivierte Verbote am Karfreitag. Die Feiertagsgesetzgebung verbietet an diesem "stillen Feiertag" neben dem Tanzen und vielen anderen Dingen auch das öffentliche Vorführen bestimmter Filme. Auf der Verbotsliste steht auch der Monty Python-Klassiker Das Leben des Brian, den die Initiative – verbotenerweise - seit fünf Jahren am Karfreitag zeigt.
Am Karfreitag ist fast alles verboten, was Spaß macht, weil Christen an diesem Tag um Jesus trauern. Das Verbot gilt auch für Nicht-Christen. Genau daran nehmen Nicht-Religiöse in Deutschland immer stärker Anstoß und begehren am Karfreitag mit kreativen Protesten gegen die religiöse Bevormundung der Feiertagsgesetzgebung auf.
BOCHUM. (hpd) Für die Aufführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag wurde die säkulare Initiative "Religionsfrei im Revier" im vergangenen Jahr zu einem Bußgeld verurteilt. Nun hat die Initiative Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
BOCHUM. (hpd) Im Bußgeldverfahren wegen der Vorführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag hat das OLG Hamm nun die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Damit ist für die Bochumer Initiative "Religionsfrei im Revier" der Weg frei zum Bundesverfassungsgericht.