In vielen deutschen Städten gab es am Karfreitag Heidenspaßpartys. In anderen wurde der Film "Das Leben des Brian" vorgeführt. Über die Veranstaltungen in Bochum und Stuttgart berichtete der hpd bereits. Aber auch in Berlin, Karlsruhe, Erlangen und vielen anderen Orten wurde gefeiert.
Bereits im sechsten Jahr in Folge zeigte die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag den Film "Das Leben des Brian", dessen öffentliche Vorführung am Karfreitag deutschlandweit verboten ist. In diesem Jahr war die Filmvorführung in Bochum erstmals legal. Für die Organisatoren ist das jedoch kein Erfolg, da sie den Film nur wegen einer Ausnahmegenehmigung, nicht jedoch aufgrund einer Änderung des Feiertagsgesetzes legal aufführen durften.
Einen Tag vor dem Karfreitag verbot die Stadt Stuttgart die Aufführung des Filmes "Das Leben des Brian". Die Regionalgruppe der gbs fand trotzdem eine Möglichkeit, den Film aufzuführen.
Die Stadt Stuttgart verbietet kurzfristig eine geplante öffentliche Aufführung des Films "Das Leben des Brian". Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart soll nun klären, ob dieses Verbot rechtens ist.
Seit 1927 war in Irland der Ausschank von Alkohol in Kneipen am Karfreitag gesetzlich verboten. Im Januar wurde diese Regelung vom irischen Parlament aufgehoben. Nach über 90 Jahren dürfen die Iren dieses Jahr am Karfreitag ihr Bier erstmals wieder im Pub trinken.
Die Partei "Die PARTEI" ist der Stadtverwaltung Bad Kreuznach sowie Pfarrer Dr. Claus Clausen von der evangelischen Kirchengemeinde zu Dank verpflichtet. Beide haben sich für ein Verbot der humanistischen "Jesus is a dancer"-Heidenspaß-Tanzparty ausgesprochen, die die PARTEI ursprünglich im Keller des AJK-Jugendzentrums am Karfreitag ab 21 Uhr durchführen wollte.
Der österreichische Kabarettist und Musiker Günther "Gunkl" Paal ist am Freitag in Bochum zu Gast bei der Karfreitagsveranstaltung von Religionsfrei im Revier. Wie in den letzten Jahren wird zum Abschluss des Abends der Film "Das Leben des Brian" gezeigt. Vorher erlebt das Bochumer Publikum erstmals den antiklerikalen Schmäh des Wiener Kabarettisten.
Die Stadt Erlangen macht es dem Bund für Geistesfreiheit (bfg) nicht leicht: Sie will die Dauer der Karfreitagsparty und die Zahl der Gäste begrenzen. Der örtliche bfg-Vorsitzende empfindet das als "drakonisch".
Landauf, landab protestieren Konfessionsfreie gegen die Verbote am "stillen Feiertag" Karfreitag. Die einen führen den (verbotenen) Film "Das Leben des Brian" auf, andere tanzen gegen die Bevormundung an. So unter anderem auch in Regensburg und Leipzig.
Nach Bochum soll auch in Berlin und in Stuttgart der Film "Das Leben des Brian" am Karfreitag aufgeführt werden. Während es in der Hauptstadt dabei keine Probleme geben dürfte, will die Stadt Stuttgart die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Filmvorführung ablehnen.
Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Bezirksregierung Arnsberg die Vorführung des Films "Das Leben des Brian" am diesjährigen Karfreitag in der Riffhalle im Bermuda-Dreieck genehmigt. Damit ist das Feiertagsgesetz NRW in seiner zentralen Verbotsbestimmung für stille Feiertage faktisch von der Bezirksregierung aufgehoben worden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier gegen das Feiertagsgesetz NRW nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bochumer Amtsrichter a. D. Dr. Ralf Feldmann nennt die Stellungnahme des BVerG in einer ausführlichen Anmerkung, die der hpd in voller Länge veröffentlicht, "einen besonderen Fall verfassungsrechtlicher Arglist".
Mit der Vorführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag protestiert die Bochumer Initiative "Religionsfrei im Revier" seit Jahren gegen das Feiertagsgesetz in NRW, das öffentliche Vergnügungsveranstaltungen an hohen christlichen Feiertagen verbietet. Nachdem die Initiative gegen ein Bußgeldverfahren geklagt hatte, lag der Fall seit dem vergangen Jahr beim Bundesverfassungsgericht. Dieses hat es nun abgelehnt, in der Sache zu entscheiden. Martin Budich von der Initiative "Religionsfrei im Revier" und Beschwerdeführer der Verfassungsklage findet hierzu im hpd-Interview klare Worte.
In ungewöhnlich kurzer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier entschieden. Gegenstand der Beschwerde war das Feiertagsgesetz NRW, das Unterhaltungsveranstaltungen an stillen Feiertagen verbietet. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Entscheidung über das Feiertagsgesetz mit der Begründung ab, dass die Initiative erst einen Ausnahmeantrag durch sämtliche Instanzen hätte einklagen müssen, um Verfassungsbeschwerde einreichen zu können.