Der österreichische Kabarettist und Musiker Günther "Gunkl" Paal ist am Freitag in Bochum zu Gast bei der Karfreitagsveranstaltung von Religionsfrei im Revier. Wie in den letzten Jahren wird zum Abschluss des Abends der Film "Das Leben des Brian" gezeigt. Vorher erlebt das Bochumer Publikum erstmals den antiklerikalen Schmäh des Wiener Kabarettisten.
Die Stadt Erlangen macht es dem Bund für Geistesfreiheit (bfg) nicht leicht: Sie will die Dauer der Karfreitagsparty und die Zahl der Gäste begrenzen. Der örtliche bfg-Vorsitzende empfindet das als "drakonisch".
Landauf, landab protestieren Konfessionsfreie gegen die Verbote am "stillen Feiertag" Karfreitag. Die einen führen den (verbotenen) Film "Das Leben des Brian" auf, andere tanzen gegen die Bevormundung an. So unter anderem auch in Regensburg und Leipzig.
Nach Bochum soll auch in Berlin und in Stuttgart der Film "Das Leben des Brian" am Karfreitag aufgeführt werden. Während es in der Hauptstadt dabei keine Probleme geben dürfte, will die Stadt Stuttgart die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Filmvorführung ablehnen.
Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Bezirksregierung Arnsberg die Vorführung des Films "Das Leben des Brian" am diesjährigen Karfreitag in der Riffhalle im Bermuda-Dreieck genehmigt. Damit ist das Feiertagsgesetz NRW in seiner zentralen Verbotsbestimmung für stille Feiertage faktisch von der Bezirksregierung aufgehoben worden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier gegen das Feiertagsgesetz NRW nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bochumer Amtsrichter a. D. Dr. Ralf Feldmann nennt die Stellungnahme des BVerG in einer ausführlichen Anmerkung, die der hpd in voller Länge veröffentlicht, "einen besonderen Fall verfassungsrechtlicher Arglist".
Mit der Vorführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag protestiert die Bochumer Initiative "Religionsfrei im Revier" seit Jahren gegen das Feiertagsgesetz in NRW, das öffentliche Vergnügungsveranstaltungen an hohen christlichen Feiertagen verbietet. Nachdem die Initiative gegen ein Bußgeldverfahren geklagt hatte, lag der Fall seit dem vergangen Jahr beim Bundesverfassungsgericht. Dieses hat es nun abgelehnt, in der Sache zu entscheiden. Martin Budich von der Initiative "Religionsfrei im Revier" und Beschwerdeführer der Verfassungsklage findet hierzu im hpd-Interview klare Worte.
In ungewöhnlich kurzer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier entschieden. Gegenstand der Beschwerde war das Feiertagsgesetz NRW, das Unterhaltungsveranstaltungen an stillen Feiertagen verbietet. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Entscheidung über das Feiertagsgesetz mit der Begründung ab, dass die Initiative erst einen Ausnahmeantrag durch sämtliche Instanzen hätte einklagen müssen, um Verfassungsbeschwerde einreichen zu können.
Zum Start der hpd-Themenwoche "Unglaube" bzw. als Kontrapunkt zur ARD-Themenwoche "Glaube" hat die Filmemacherin Ricarda Hinz heute das Video "Tanz den Karfreitag!" veröffentlicht. Der Film dokumentiert die "Heidenspaß-Party", die am Karfreitag 2017 nach 10-jährigem Verbot dank eines Erfolgs vor dem Bundesverfassungsgericht stattfinden konnte. Mitwirkende des Films sind u.a. Ralf König, Gerhard Haderer, Piero Masztalerz, Assunta Tammelleo und Michael Schmidt-Salomon, der das "Wort zum Karfreitag" sprach und dem Publikum den "humanistischen Tanzsegen" erteilte.
Freitag wurde landauf, landab getanzt. So auch in Berlin vor dem Brandenburger Tor, als die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters zur Demo gegen das Tanzverbot und einer anschließenden Nudelmesse lud.
Der Bund für Geistesfreiheit München (BfG München) und die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) haben am Karfreitag in München eine Heidenspaß-Party veranstaltet. Besonders wurde dabei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefeiert, welches bestätigte, dass das Tanzverbot an Karfreitag in Bayern nicht schrankenlos gilt.
Seit Jahren protestiert die säkulare Initiative Religionsfrei im Revier aus Bochum gegen religiös motivierte Verbote am Karfreitag. Die Feiertagsgesetzgebung verbietet an diesem "stillen Feiertag" neben dem Tanzen und vielen anderen Dingen auch das öffentliche Vorführen bestimmter Filme. Auf der Verbotsliste steht auch der Monty Python-Klassiker Das Leben des Brian, den die Initiative – verbotenerweise - seit fünf Jahren am Karfreitag zeigt.
Am Karfreitag ist fast alles verboten, was Spaß macht, weil Christen an diesem Tag um Jesus trauern. Das Verbot gilt auch für Nicht-Christen. Genau daran nehmen Nicht-Religiöse in Deutschland immer stärker Anstoß und begehren am Karfreitag mit kreativen Protesten gegen die religiöse Bevormundung der Feiertagsgesetzgebung auf.
Das Tanzverbot an Karfreitag wird nach Einschätzung von Rechtswissenschaftlern künftig immer häufiger durch Ausnahmeregeln durchbrochen. "Je mehr die religiöse Vielfalt in der Gesellschaft wächst, umso stärker wird das Bedürfnis nach Ausnahmegenehmigungen – genauso steigt die Bereitschaft, sie zu erteilen", sagt der Jurist Prof. Dr. Fabian Wittreck vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" der Uni Münster.
BOCHUM. (hpd) Für die Aufführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag wurde die säkulare Initiative "Religionsfrei im Revier" im vergangenen Jahr zu einem Bußgeld verurteilt. Nun hat die Initiative Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.