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18. 11.

Suizidhilfe: Der Weg ist frei – und jetzt?

Vortrag und Diskussion mit der gbs Karlsruhe - Online-Veranstaltung im Rahmen der Karlsruher Freiwilligenmesse

§ 217 StGB, der die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellte, wurde am 26. Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Seither ist die Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich wieder straffrei. Das Karlsruher Urteil zur organisierten Suizidassistenz stellt dem Gesetzgeber allerdings frei, praktische Regelungen zum Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Suizidwilligen zu treffen. Doch wie soll eine Neuregelung der Sterbehilfe aussehen, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird? Vortrag der gbs Karlsruhe, die sich von Beginn an für die ersatzlose Streichung von § 217 StGB eingesetzt hat. (weiter...)