Dankenswerterweise ein vernünftiger Beitrag aus DGHS-Sicht, welcher im Spannungsverhältnis zur PE von DGHS-Präsident Roßbruch steht (heute im hpd veröffentlicht). Dieser gab darin nämlich bekannt: „Die Leitlinie verfolgt dabei ein legitimes Anliegen: Sie will Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen Orientierung geben …“.
Dem muss widersprochen werden: Denn diese Leitlinie von gut 30 Fachgesellschaften fast ausschließlich aus Psychiatrie, (Palliativ-)Medizin und Suizidprävention verfolgt ein verfassungswidriges Anliegen.