Gita Neumann (nicht überprüft)

Mo. 2 Nov 2026 - 16:29

Dankenswerterweise ein vernünftiger Beitrag aus DGHS-Sicht, welcher im Spannungsverhältnis zur PE von DGHS-Präsident Roßbruch steht (heute im hpd veröffentlicht). Dieser gab darin nämlich bekannt: „Die Leitlinie verfolgt dabei ein legitimes Anliegen: Sie will Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen Orientierung geben …“.
Dem muss widersprochen werden: Denn diese Leitlinie von gut 30 Fachgesellschaften fast ausschließlich aus Psychiatrie, (Palliativ-)Medizin und Suizidprävention verfolgt ein verfassungswidriges Anliegen.

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