Uwe-Christian Arnold: Sein Vermächtnis und die Urnenfeier
Am 16. und 17. April verhandelt das Bundesverfassungsgericht über etliche Beschwerden gegen den Suizidhilfeverbots-Paragrafen 217. Deutschlands bekanntester Suizidhelfer, der Arzt Uwe-Christian Arnold, kann daran nicht mehr teilnehmen.