Ungerechte Privilegien für christliche Religionsgemeinschaften
BERLIN. (hpd) Das Fliegende Spaghettimonster dient derzeit in zwei Gerichtsverfahren als Lackmustest für die Privilegierung der beiden christlichen Kirchen in Deutschland. In München klagte der Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) um die Anerkennung einer "Betriebsstätte für gottesdienstliche Zwecke" - in Potsdam die "Kirche des Fliegende Spaghettimonsters" darum, Hinweisschilder für den Gottesdienst in Templin an eigenen Masten aufhängen zu dürfen.