Gerichtsurteil

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Schäumen hilft nicht

STEISSLINGEN. (hpd) Nun regen sich ein paar Parteipolitikerinnen und Parteipolitiker. Das Urteil des BVG zu einer sehr wichtigen Frage des kirchlichen Arbeitsrechts wirkt in der Tat skandalös. Aber es stützt sich, das müssen wir Karlsruhe lassen, auf das Grundgesetz. Und Aufregung bringt nichts. Die Italiener sagen piangere non vale, weinen ist nichts wert.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Ein skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichts

BERLIN. (hpd) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern in einem skandalösen Urteil das Recht der Kirche bestätigt, ihren Mitarbeitern die Grundrechte vorenthalten zu dürfen. Im so genannten “Chefarzt-Verfahren” hat das Gericht - anders als alle Vorinstanzen - die Kirche in ihrer überholten Sexualmoral bestärkt und kirchlich Beschäftige erneut diskriminiert.

Das Kopftuchverbot in kirchlichen Krankenhäusern

BERLIN. (hpd) Das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Frauen beschäftigt nicht nur die öffentliche Debatte, sondern auch immer wieder die Arbeitsgerichte. Jüngst urteilte nun das Bundesarbeitsgericht kirchliche Einrichtungen seinen grundsätzlich berechtigt, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs zu untersagen.