Suizid und Suizidhilfe

Praktische Erfahrungen mit Sterbehilfe in Deutschland

Vor zwei Jahren kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den "Sterbehilfeverhinderungsparagrafen" 217 StGB. Anlässlich dieses Jahrestags berichten die drei wichtigsten Organisationen für eine "humane Sterbekultur" in Deutschland DGHS, Dignitas Deutschland und der Verein Sterbehilfe zusammen mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am 21. Februar in einer gemeinsamen Pressekonferenz über ihre praktischen Erfahrungen mit Sterbehilfe in Deutschland.

Streit um Suizidhilfeunterstützung

Mit der Entscheidung vom 2. Februar stellt sich das Oberverwaltungsgericht Münster gegen das ausdrückliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 und verwehrt schwerstkranken und leidenden Menschen den Zugang zu Natriumpentobarbital. Nun sind die Landesärztekammern gefordert, das Verbot ärztlicher Suizidunterstützung aus den Berufsordnungen zu streichen.

Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestags

Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe!

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, kritisiert den vergangene Woche von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe scharf als nicht verfassungsgemäß. "Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert."

Aus einzelnen Buchstaben wurde gut sichtbar der zentrale Satz "Mein Ende gehört mir!" visualisiert

Appell an die Ampel

Mit einem sichtbaren Zeichen, der Formierung des Satzes "Mein Ende gehört mir", appellierten Mitglieder und Freunde der DGHS im November an die neue Ampel-Koalition, bei einer möglichen gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe Augenmaß walten zu lassen. Fotos und ein Bericht erzählen in der aktuellen Ausgabe der Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" von dieser Kundgebung.

Aus einzelnen Buchstaben wurde gut sichtbar der zentrale Satz "Mein Ende gehört mir!" visualisiert

"Jederzeit muss jeder Mensch gehen können, wenn er es für notwendig und für angebracht hält"

Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gestern eine Mahnwache vor dem Brandenburger Tor. Damit wollte die Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation auch die künftige Bundesregierung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnern, das lediglich die Freiverantwortlichkeit als Bedingung für die Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe festgestellt hatte.

An die Gesetzgeber: Bitte respektiert die Lebensende-Entscheidungen eurer Bürgerinnen und Bürger besser!

Wenn leidenden Menschen der Zugang zu Suizidhilfe versperrt bleibt, ist oft der Staat der Grund. Deshalb ruft der Weltverband der Selbstbestimmungsorganisationen heute zum friedlichen Bürgerprotest auf. In der Schweiz ist das Recht auf den eigenen Tod grundsätzlich gewahrt. Die sechs Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen bitten in einem gemeinsamen Aufruf den Gesetzgeber, die individuellen Lebensende-Entscheidungen zu respektieren und verweisen auf die Situation in Europa, wo teilweise noch Gefängnis auf Sterbehilfe steht.

Debatte um Freitodhilfe auch in Österreich

Sowohl die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) als auch der Humanistische Verband Österreich (HVÖ) begrüßen den aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf zur Regelung der Freitodhilfe. Auch der geplante Ausbau palliativmedizinischer Einrichtungen trifft bei beiden Organisationen auf positiven Widerhall.