Beschneidung in Deutschland nach 2012

Das Jahr 2012 könnte den Wendepunkt in der Debatte über die Zirkumzision – zu deutsch: Beschneidung – von Knaben bedeuten. Diese Debatte wurde bei uns lange eher lahm und vorwiegend in Fachkreisen (Jura und Medizin) geführt, sie kam erst so richtig in Gang, als das Kölner Landgericht am 7. Mai 2012 sein Urteil in einem Beschneidungsfall fällte. Darin wurde die Zirkumzision eines Vierjährigen, die aus religiösen Gründen auf Wunsch der Eltern vorgenommen worden war, als Körperverletzung gewertet.

Im Urteil heißt es: Dem Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung komme in Abwägung zum Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung kein Vorrang zu, so dass mit der Einwilligung in die Beschneidung ein Widerspruch zum Kindeswohl festzustellen sei. Es ist die Rede von "tatbestandsmäßiger Körperverletzung". Es ging hier um einen Fall von Beschneidung aus nicht-medizinischen Gründen...