Fragwürdiger Indizierungsantrag für ein Kinderbuch

HANNOVER, FALKENSEE. (DFW) Das Kinderbuch „Wo bitte geht's zu Gott? Fragte das kleine Ferkel“ sorgt derzeit für Aufregung. Das Bundesministerium

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen Antrag auf Indizierung gestellt. Am 6. März ist die mündliche Verhandlung dazu. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, dürfe das Buch nicht mehr beworben werden bzw. eine Altersfreigabe nur noch für Personen über 18 Jahre haben.

Die allgemeine Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst werden durch diesen Indizierungsantrag, im Gegensatz zu manchen aktuellen Behauptungen, nicht beschnitten. Wäre es ohne verfassungsgemäße Gründe zu einem Verbot des Buches oder einer Zensur gekommen, wäre der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (DFW) sicher sofort auf der Barrikade, um die demokratischen Freiheitsrechte mit zu verteidigen. Über den kritischen Buchinhalt kann sich jede und jeder natürlich eine eigene Meinung bilden: In einer Kirche, einer Synagoge und einer Moschee suchen ein kleines Ferkel und ein kleiner Igel nach Gott. Dabei treffen sie auf einen christlichen Bischof, einen jüdischen Rabbi und einen islamischen Gelehrten, die konservativ und wenig sympathisch auftreten. Da jeder seinen Glauben als den einzig richtigen ansieht, fangen sie zu streiten und schließlich sogar zu raufen an.

Über den künstlerischen und den pädagogischen Wert des Buches für Kinder und Jugendliche kann man sicher geteilter Meinung sein. Ausgewogen und repräsentativ für religionskritisches, freigeistiges oder säkular humanistisches Denken ist es wohl nicht.

Aber was ist an dem Buch jugendgefährdend? Im Indizierungsantrag des Familienministeriums werden dem Buch ein Verächtlichmachen und Lächerlichmachen der drei monotheistischen Weltreligionen Christentum, Islam und Judentum unterstellt. Dies würde Kinder desorientieren. Dies erinnert ein wenig an den zum Giftbecher verurteilten Sokrates, der die Götter leugnen und die Jugend verderben würde.

Generell sind wir wohl noch weit davon entfernt, im Sinne von Toleranz und respektvollem Miteinander zu akzeptieren, dass es Gläubige und Nichtgläubige in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die allesamt ethische Lebensorientierungen und Menschenrechte haben. Dazu gehört, dass sowohl Kirchen- und Religionskritik als auch Kritik an nichtreligiösen und anderen freigeistigen Lebensweisen legitim sind. Diese Kritiken sind durch unser Grundgesetz abgesichert. Und das ist gut so! Es gehört zu den demokratischen Traditionen unserer multikulturellen Gesellschaft, dass der Staat weltanschaulich neutral sein muss und dass keine religiöse bzw. weltanschauliche Anschauung - schon gar nicht ihre Institutionen – gegenüber anderen privilegiert wird.

Einige säkulare Verbände haben sich gegen den Antrag mit einer gemeinsamen Presseerklärung gewandt. Es wird deutlich: Der Indizierungsantrag des Bundesfamilienministeriums gegen das Buch von Michael Schmidt-Salomon und Helge Nyncke, das nicht unbedingt ein Kinderbuch ist, wird für einen Angriff gegen das Selbstbewusstsein kirchenfreier Menschen genutzt. Man kann nur hoffen, dass die weltanschaulich neutrale Bundesprüfstelle entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags diesen Indizierungsantrag fachlich gerecht und sachlich ausgewogen behandelt.

Der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands, Mitgliedsorganisation des DFW, hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts übrigens im Januar des Jahres wieder beantragt, einen Sitz in der Bundesprüfstelle zu erhalten, und zwei Beisitzer vorgeschlagen.

Im Übrigen hält es der DFW für wichtig, etwas gelassener zu reagieren und auf mehr Toleranz hinzuarbeiten. Ein Kulturkampf und eine Kampagne gegen Aufklärung, Geistesfreiheit und säkularen Humanismus sind unangemessen und lange nicht mehr zeitgemäß.

Dr. Volker Mueller
Präsident