Ein Paradigmenwechsel: Das OVG NRW entkernt das Bekenntnisschulmodell
Seit Jahren sorgen die nordrhein-westfälischen Bekenntnisschulen für Konflikte. Eltern fühlen sich bei der Schulwahl ausgebremst, Kommunen kämpfen mit komplizierten Aufnahmeverfahren und immer wieder landen Fälle vor den Verwaltungsgerichten. Die Frage, ob religiöse Homogenität ein legitimes Kriterium für den Zugang zu öffentlichen Schulen sein darf, schwelte lange unter der Oberfläche und wurde politisch wie juristisch meist mit Verweis auf Tradition und Landesverfassung abgewehrt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht NRW einen Beschluss gefasst, der diese Konfliktlage grundlegend verändert.