GBS ruft zur Stärkung der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit auf

Petition zur Streichung des "Gotteslästerungsparagraphen"

charlie.png

Je suis Charlie

OBERWESEL. (hpd/gbs) Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Petition zur Streichung des sogenannten “Gotteslästerungsparagraphen” 166 StGB auf seiner Internetseite veröffentlicht. Der Paragraph bedroht Künstlerinnen und Künstler mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren, wenn sie in ihren Werken religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse in einer Weise “beschimpfen”, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Die Petition kann ab sofort unterzeichnet werden. Die Zeichnungsfrist endet am 17. Februar.

Der deutsche Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Michael Schmidt-Salomon hat die Petition bereits am 8. Januar als Reaktion auf den Anschlag auf das französische Satiremagazin “Charlie Hebdo” eingereicht. “Ich denke, dass der Gesetzgeber in der gegenwärtigen Situation unmissverständlich klarstellen muss, dass er die Freiheit der Kunst höher gewichtet als die verletzten Gefühle religiöser Fanatiker”, erklärte Schmidt-Salomon dazu am Dienstag am gbs-Stiftungssitz in Oberwesel. “Man muss sich vergegenwärtigen, dass nach deutschem Gesetz die Satiriker von Charlie Hebdo hätten verurteilt werden können, weil ihre Zeichnungen Fundamentalisten dazu animierten, Terrorakte zu begehen. Eine solche Umkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses dürfte es in einem modernen Rechtsstaat nicht geben! Daher haben alle ‘Charlie Hebdo’- Solidaritätsbekundungen der Kanzlerin einen faden Beigeschmack, solange § 166 StGB weiterbesteht.”

In seiner Stellungnahme wies Schmidt-Salomon darauf hin, dass sich die deutsche Politik an der Seite der Vereinten Nationen schon seit Jahren dafür einsetze, Blasphemie-Gesetze in anderen Ländern abzuschaffen: “Diese Forderung wäre weit glaubwürdiger, wenn Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen und § 166 StGB ersatzlos streichen würde.” Zwar sei in Deutschland – im Unterschied zu vielen islamischen Ländern – die bloße Kritik oder “Beschimpfung” einer Religion nicht unter Strafe gestellt, sondern nur solche Formen der Kritik, die geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu gefährden. “Paradoxerweise aber führt gerade dieser Schutz des öffentlichen Friedens zu einer Gefährdung des öffentlichen Friedens”, stellte Schmidt-Salomon fest. “Von seinem Wortlaut her stachelt § 166 die Gläubigen nämlich dazu an, militant gegen satirische Kunst vorzugehen. Denn nur so können sie zeigen, dass durch die vorgebliche Verletzung ihrer religiösen Gefühle der öffentliche Friede gefährdet ist.”

Zeichnung: Jaques Tilly
Zeichnung: Jaques Tilly

“Unfreiwillig”, so Schmidt-Salomon, sei diese Auffassung von niemand anderem als Joseph Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XI., bestätigt worden, der zu § 166 StGB feststellte: “Wenn die Rechtsprechung die Eignung zur Friedensstörung mit fehlenden Krawallen begründet, gibt sie indirekt eine Aufforderung zur gewaltsamen Drohung der eigenen Überzeugung und damit zum Faustrecht.” Ratzinger plädierte damals dafür, § 166 StGB zu verschärfen und schon die bloße “Beschimpfung” einer Religion oder Weltanschauung unter Strafe zu stellen.

“Dies aber würde die Prinzipien einer offenen Gesellschaft aushöhlen, in der jeder Einzelne das Recht hat, seine Meinung frei zu artikulieren”, kritisierte Schmidt-Salomon. “Im Grunde wäre durch eine solche Verschärfung des Paragraphen die Religionsfreiheit selbst gefährdet, schließlich werden Andersgläubige und Andersdenkende in der Bibel und im Koran in weit schlimmerer Weise verunglimpft, als man dies bei irgendeinem Satiriker der Welt finden wird. Wenn man etwa die Androhung ewiger Höllen- und Folterqualen in den Quellentexten des Christentums und des Islams mit den Karikaturen von ‘Charlie Hebdo’ vergleicht, sind diese kaum mehr als harmlose Späßchen.”

Führe man sich vor Augen, wie religionsfreie Menschen in den “heiligen Schriften” beschimpft würden, hätten diese weit triftigere Gründe als Gläubige, sich beleidigt zu fühlen. Allerdings sei “der Verweis auf das eigene Beleidigtsein kein vernünftiges Argument in der weltanschaulichen Debatte, sondern vielmehr der Versuch, die notwendige Debatte zu verhindern.” Aus diesem Grund dürfe der moderne Rechtsstaat den Zensurgelüsten religiöser Eiferer niemals nachgeben, betonte Schmidt-Salomon: “Die angemessene Reaktion auf die Einschüchterungsversuche militanter Islamisten besteht darin, mehr Freiheit zu wagen und die produktive Streitkultur der Aufklärung zu stärken. Schon allein deshalb muss der alte Zensurparagraph 166 StGB fallen! Wir hoffen daher, dass unsere Petition möglichst viele Unterstützer finden wird.”

 

Bitte unterzeichnen Sie die Petition zur Streichung von § 166 StGB!

 


Pressemitteilung der Giordano Bruno Stiftung vom 20. Januar 2015