Bundessozialgericht stärkt Entschädigungsrecht

Das Bundessozialgericht hat am 12. Februar entschieden, dass allein der geringe Streitwert einer ursprünglichen Klage nicht dazu führt, dass die Entschädigungspauschale bei überlanger Verfahrensdauer auf den Streitwert des Ausgangsverfahrens abgesenkt wird.

Das Urteil ist eine gute Nachricht für Menschen mit geringem Einkommen, die typischerweise gerichtliche Verfahren mit niedrigeren Streitwerten führen als vermögende Menschen. Denn es macht deutlich, dass die Verletzung des Menschenrechts auf ein faires und zügiges Gerichtsverfahren nicht automatisch "weniger wert" ist, weil der eingeklagte Anspruch einen geringeren Wert hat. Das ist Ausdruck des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zum Recht.