EILMELDUNG

EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte

Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg
Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass für Angestellte in kirchlichen Einrichtungen die gleichen Rechte gelten wie für alle anderen Arbeitnehmer auch. 

Nach Agenturmeldungen dürfen kirchliche Arbeitgeber Mitarbeitern bei Wiederheirat nicht kündigen, wenn ihre Religion oder Weltanschauung für ihre Tätigkeit nicht wesentlich ist.

Die Richter urteilten, dass die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung "eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen" könne.

In dem heute verhandelten Prozess ging es um die Kündigung eines katholischen Chefarztes an einer Düsseldorfer Klinik, dem nach seiner Wiederverheiratung gekündigt wurde. Das Urteil gilt aber als Grundsatzentscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht.

Nachtrag: Das Urteil des EuGH liegt bereits schriftlich vor.

Kommentare (11)

Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Di. 11 Sep 2018 - 11:51

Wer hätte das gedacht, die Kirchen eines schönen Tages aus der Macht. Glückwunsch!

Kay Krause (nicht überprüft)

Di. 11 Sep 2018 - 16:16

Antwort auf von Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

bei aller unverholenen Freude über dieses Urteil kann man doch nur fragen:
Wann fallen endlich all die anderen, oft ungesetzlichen Privilegien dieser Religions -Konzerne?

Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Mi. 12 Sep 2018 - 16:31

Antwort auf von Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Also rechnerisch gibt es noch genug Christen, gefühlt bereits eine Minderheit. Schon der sonntägliche Gottesdienst strotzt von einer Leere....

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Fr. 14 Sep 2018 - 10:59

Antwort auf von Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Wenn die Schwundzahlen in D so weitergehen (660 000 weniger in 2017) - und nichts spricht dagegen wegen der demografischen Entwicklung - dauert es noch ca. 4 Jahre, bis sie unter die 50%-Marke rutschen. Schließlich kommt der Mitgliederschwund ja nicht durch Austritte, sondern größtenteils durch Wegsterben zustande. Das kann man ja mal abwarten.

K.-H.Büchner, das sind sie schon längst! Aber 1.) werden sie das niemals zugeben, und 2.) wird nicht ails Christ gezählt, wer sich gläubig bekennt und regelmäßig den Gottesdienst (was für ein merkwürdiges Wort!) besucht, gezählt werden nur die Kirchensteuerzahler. Und deren große Masse sind Pseudochristen!

Ulrich Handte (nicht überprüft)

Di. 11 Sep 2018 - 20:33

Antwort auf von Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Wird auch Zeit das angefangen wird, bei den Kirchenkonzernen die "Sonderprivilegien" abzuschaffen. Nur weil Ich mich seinerseits nicht zum christlichen Glauben bekannte, - keinem Kirchenkonzern beigetretten bin, musste Ich in meiner Geschäftsbiographie eine Odysse sondersgleichen überstehen.

INGEBORG (nicht überprüft)

Di. 11 Sep 2018 - 20:33

Das ist endlich ein ANFANG der Kirchendominanz Grenzen zu zeigen. Die NARREN-FREIHEIT + Selbstherrlichkeit dieses Vereins ist unzumutbar. Der Staat im Staat (mit einem Milliardenvermögen) gehört abgeschafft.

Dieter Bauer (nicht überprüft)

Mi. 12 Sep 2018 - 00:00

Nicht zu früh freuen, denn die "Bischofsriege" hat bereits mit "harter Kritik" geantwortet. Erstaunlich, dass ausgerechnet Fantasten die Wirklichkeit mit "Märchenzaubersprüchen" außer Kraft setzen will. Offenbar sind diese Leute bis heute nicht in der Lage, Traumwelten von Wirklichkeit, von Realität, zu trennen.

Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel