Vortrag in Oldenburg

Die Grenzen der Palliativmedizin und die Frage der Normalität

Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg hatte am 12. Oktober 2026 den Palliativmediziner, Autor und Gründer von Leidfrei Sterben Matthias Thöns zu einem Vortragsabend eingeladen. Das Interesse war außerordentlich groß. Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt.

Vortrag von Matthias Thöns in Oldenburg
Matthias Thöns sprach vor vollem Haus beim Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg.

Matthias Thöns ist über Fachkreise hinaus vor allem als Autor des Bestsellers „Patient ohne Verfügung“ bekannt. In seinem Vortrag informierte er über die rechtliche Situation der Suizidhilfe in Deutschland und ging insbesondere auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 ein, mit dem das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben wurde.

Thöns erläuterte, dass das Bundesverfassungsgericht das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch als Recht auf selbstbestimmtes Sterben versteht. Daraus folge grundsätzlich die Möglichkeit, Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung sei, dass die Entscheidung freiverantwortlich getroffen werde.

Dammbruch, soziale Not und die Angst vor dem Leiden

Kritisch setzte sich Thöns mit dem sogenannten Dammbruchargument auseinander. Wenn assistierter Suizid gesellschaftlich akzeptiert werde, könnten Menschen demnach irgendwann aus wirtschaftlichen Gründen zum Sterben gedrängt werden. Der Palliativmediziner hält diese Vorstellung für lebensfern. Nach seiner Erfahrung werde gerade bei hochbetagten Menschen häufig medizinisch noch sehr viel getan, obwohl Maßnahmen wie eine Langzeitbeatmung bei einem über 90-jährigen Menschen oftmals keinen sinnvollen Nutzen mehr hätten. Wenn absehbar sei, dass ein hochbetagter Patient nicht mehr zu einem für ihn würdigen bewussten und selbstbestimmten Leben zurückkehren werde, sollte die künstliche Beatmung beendet werden.

Auch die Befürchtung, vor allem arme und sozial benachteiligte Menschen könnten aus finanzieller Not heraus Sterbehilfe in Anspruch nehmen, widerspreche seiner Erfahrung. Zu ihm kämen überwiegend Menschen mit guter Bildung und gesicherten finanziellen Verhältnissen. Auch Erfahrungen aus Ländern mit liberalen Regelungen zur Suizidhilfe würden nicht das Bild bestätigen, dass vor allem wirtschaftlich Schwache in die Sterbehilfe gedrängt würden.

Was ist heute eigentlich Normalität?

Auch dem Argument, Sterbehilfe dürfe nicht zur gesellschaftlichen Normalität werden, stellte Thöns eine andere Frage entgegen: Was ist denn heute Realität?

Normal sei es, einen Menschen selbst bei aussichtslosem Krankheitsverlauf und schwerstem Leiden zu reanimieren und ihn anschließend mit intensivmedizinischen Maßnahmen am Sterben zu hindern.

Damit stellt Thöns die Frage auf den Kopf: Warum soll es unnormal sein, wenn ein Mensch selbstbestimmt über sein Lebensende entscheiden möchte, während es längst als normal gilt, selbst schwerstes Leiden durch medizinische Maßnahmen weiter zu verlängern?

Die Debatte über „Normalität“ sei deshalb nicht neutral. Es gebe bereits eine gesellschaftliche Normalität, in der das möglichst lange Überleben häufig höher gewichtet werde als die Frage, wie ein Mensch leben und sterben möchte.

Palliativmedizin kann Leiden lindern – aber nicht jede Angst nehmen

Thöns erklärte, dass Sterbewünsche häufig aus der Angst vor einem langen und leidvollen Sterbeprozess entstehen. Die Palliativmedizin verfügt zwar mit der palliativen Sedierung über eine Möglichkeit, schwerstkranke Menschen vor unerträglichem Leiden zu bewahren. Doch zwischen dieser Möglichkeit und der Lebenswirklichkeit bestehe eine erhebliche Diskrepanz.

Die Erfahrungen von Familien zeigten, dass die Realität nicht immer dem Ideal entspreche. Thöns verwies auf Untersuchungen, nach denen ein erheblicher Anteil der Befragten das Sterben ihrer schwerstkranken Angehörigen nicht als leidfrei erlebt.

Gerade deshalb könne man Menschen nicht einfach mit dem Hinweis auf die Möglichkeiten der Palliativmedizin die Selbstbestimmung über ihr Lebensende absprechen. Wer Angst vor einem leidvollen Sterbeprozess habe, müsse darauf vertrauen können, dass die vorhandenen medizinischen Möglichkeiten tatsächlich zur Anwendung kommen. Diese Sicherheit gebe es in der Lebenswirklichkeit jedoch nicht immer.

Das Wissen, gehen zu können, kann bereits beruhigen

Eine besonders interessante Beobachtung schilderte Matthias Thöns aus einer wissenschaftlichen Arbeit. Bei etwa vier von fünf Menschen, denen  grünes Licht für einen assistierten Suizid gegeben wurde, habe allein das Wissen ausgereicht, im Notfall gehen zu können. Die bereitgestellten Medikamente würden anschließend häufig gar nicht eingenommen. Die Menschen lebten weiter und verstürben schließlich eines natürlichen Todes.

Die Möglichkeit, selbst über das eigene Lebensende bestimmen zu können, könne deshalb bereits eine erhebliche psychische Entlastung darstellen. Nicht unbedingt der Wunsch zu sterben stehe im Mittelpunkt, sondern die Gewissheit, einem leidvollen  Sterbeprozess nicht hilflos ausgeliefert zu sein.

Freiverantwortlichkeit setzt Information voraus

Der Palliativmediziner betonte zugleich, dass Menschen mit einem Sterbewunsch ausreichend informiert sein müssten, um eine freiverantwortliche Entscheidung treffen zu können. Dazu gehörten Informationen über palliativmedizinische Möglichkeiten, Schmerztherapie, Hospizversorgung und andere Formen der Unterstützung am Lebensende.

Ebenso müsse geklärt werden, was hinter dem Sterbewunsch stehe und ob sich die zugrunde liegende Situation möglicherweise verändern lasse. Insbesondere bei Schmerzen könne eine gezielte Veränderung der Behandlung nach Thöns' Erfahrung sehr oft zu einer deutlichen Verbesserung führen und den Sterbewunsch in den Hintergrund treten lassen.

Gerade deshalb plädiert der Referent dafür, dass sich Palliativmediziner dem Thema Freitodassistenz nicht verschließen sollten. Nach seiner Darstellung lehnen Palliativmediziner in der Regel sowohl eine Beratung über einen möglichen assistierten Suizid als auch dessen Durchführung ab.

Ein Palliativmediziner, der offen mit seinen Patienten über einen Sterbewunsch und auch über einen möglichen assistierten Suizid spreche, könne zugleich nach Wegen suchen, das Leiden zu lindern. Dadurch hätten Palliativmediziner die Möglichkeit, suizidpräventiv einzuwirken.

Palliativmedizin und assistierter Suizid müssten aus dieser Perspektive nicht zwangsläufig Gegensätze sein. Eine offene und ergebnisoffene Beratung über beide Möglichkeiten könne dazu beitragen, dass Menschen tatsächlich eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung träfen.

Eine Begutachtung im Einzelfall – aber kein Generalverdacht

Matthias Thöns berichtete von einer jungen Frau, die unheilbar an einem Hirntumor erkrankt war und seit Jahren unter Krampfanfällen sowie unerträglichen Kopfschmerzen litt. Sie hatte bereits drei Suizidversuche unternommen. Zusätzlich bestand eine psychische Erkrankung.

Damit stellte sich die Frage, ob ihr Sterbewunsch eine dauerhafte und freiverantwortliche Entscheidung angesichts ihrer schweren körperlichen Erkrankung war oder ob die psychische Erkrankung ihre Urteilsfähigkeit beeinflusste.

In einem solchen Fall könne ein psychiatrisches Gutachten sinnvoll und notwendig sein. Thöns schilderte jedoch auch, wie schwierig es gewesen sei, einen Psychiater zu finden, der bereit war, eine solche Begutachtung vorzunehmen.

Nach seinen Angaben schrieb er schließlich 126 Psychiater an. Nur neun akzeptierten die aktuelle Rechtslage, und lediglich drei waren letztlich bereit, für eine schwerkranke Person ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.

Ein psychiatrisches Gutachten könne daher in begründeten Einzelfällen zur rechtlichen Absicherung sinnvoll sein. Alle Menschen mit einem Sterbewunsch jedoch unter einen psychiatrischen Generalverdacht zu stellen und grundsätzlich ein Gutachten zu verlangen, wie es viele Bundestagsabgeordnete fordern, hält Thöns für unrealistisch. Wenn für jeden Sterbewilligen zunächst ein Psychiater gefunden werden müsse, der eine solche Begutachtung übernimmt, würde die Suizidhilfe in der Praxis weitgehend zum Erliegen kommen.

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Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg

Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben entstand aus einer Demo, die Käthe Nebel und Habbo Schütz im März 2022 auf dem Oldenburger Schlossplatz durchführten. Sie demonstrierten gegen die drei Gesetzentwürfe, welche im Bundestag zur Regulierung der Sterbehilfe zur Debatte vorliegen. Dem Arbeitskreis gehören acht aktive Mitglieder und rund 500 Interessierte an.

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