3.9.1859
Der Politiker Jean Jaurès wird geboren Mehr...
wissenrockt.de 16 Mär 2010 Nr. 9064
von Arik Platzek
Eine erste Stellungnahme zum vorläufigen Ergebnis der Auseinandersetzung um Kreuze in Gerichten hat nun Rudolf Ladwig, zweiter Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), abgegeben. Rudolf Ladwig sieht in der Entscheidung zugunsten eines Kreuzes im neuen Düsseldorfer Gericht einen Verfassungsbruch, der den Rechtsstaat beschädigt hat. Er erklärt ausführlich seine Interpretation in der Zielsetzung von kirchennahen Politikern und klerikalen Funktionären: die Unterminierung des Rechtsstaats und die Etablierung einer christlichen Naturrechtslehre. (...)
Rudolf Ladwig: Evidenterweise haben Kruzifixe als eklatante Verletzung der weltanschaulichen Neutralität des Staates weiterhin nichts in staatlichen Gerichtsgebäuden verloren. All die das Gegenteil legitimieren sollenden Argumentationsattrappen sind völlig substanzlos. Das Grundgesetz fußt nicht auf einer Religion. Gesellschaftliche Mehrheitsfragen sind gleichfalls irrelevant, sonst müssten ja in Berlin-Kreuzberg die Gerichtsgebäude unter dem Halbmond firmieren. (...)
Die Landesregierung hat den Verfassungsbruch erzwungen und den Rechtsstaat beschädigt. Der Vorgang zeigt, dass entweder die FDP in der Landesregierung nichts zu melden hat, oder ihre bürgerrechtliche Substanz sich inzwischen der Nullmarke nähert. Die CDU will im bestehenden Landtagswahlkampf NRW 2010 ihre klerikalkonservative Kernklientel bedienen. Kirchenlobbyisten in der CDU-geführten Landesregierung haben die Düsseldorfer Gerichtsverwaltung dazu genötigt, sich mit Kirchenvertretern zu treffen und diesen ein Kruzifix prominent im Gerichtsgebäude – aber nicht in Gerichtssälen – “zuzugestehen”. Die gefundene ‘Lösung’ ist scheinbar raffiniert, da gegen ein Kruxifix im Gerichtssaal jeder Richter, Schöffe, Rechtsanwalt, oder Angeklagte erfolgreich Einspruch erheben könnte. Aber wer wird sich dagegen verwahren, das Gerichtsgebäude generell unter das Kruzifix gezwungen zu sehen? (...)